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Hinweise zur Nutzung des Bistumsarchivs

Kapitalminiatur Auferstehung

Wenn Sie unser Archiv benutzen - ob aus privatem, wissenschaftlichem oder öffentlichem Interesse - erhalten Sie für die jeweilige Fragestellung von unserem Personal Auskünfte und Hinweise auf einschlägige Bestände. So wollen wir Ihnen ermöglichen, anhand der Quellen eigenständig arbeiten zu können. Darüber hinaus werden Ihnen allgemeine Hinweise zum Umgang mit Archivgut gegeben. Umfangreiche Hilfestellungen zur Arbeit mit den vorgelegten Quellen können wir demgegenüber nicht leisten.

Neben der Beratung beschränkt sich die Betreuung der Benutzer in ihrem Kern darauf, die entsprechenden Findmittel vorzulegen, bestellte Archivalien auszugeben, die Aufsicht über die Benutzung zu führen und ausgegebene Unterlagen zurückzunehmen. Gelegentliche Lese- und Übersetzungshilfen können nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten erfolgen.

Selbstverständlich beantworten wir schriftliche - und gegebenenfalls auch mündliche - Anfragen zur Quellenlage im Bistumsarchiv so konkret als möglich. Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen, auch bei Anfragen per E-Mail, immer Ihre vollständige Adresse an.

Lesesaal

Lesesaal

Für die Benutzung steht in der Jesuitenstraße ein Lesesaal mit bis zu 15 Arbeitsplätzen zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Dazu können Sie gerne die Buchungsapp oder das Kontaktormular nutzen, oder uns eine E-Mail schreiben. Für Menschen mit Gehbehinderung steht der Personenaufzug der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars zur Verfügung. Um Ihnen die Vorbereitung des Archivbesuchs zu erleichtern, beantworten wir gerne Ihre schriftliche Anfrage zur Quellenlage im Hinblick auf Ihre konkrete Fragestellung.

Um den Schutz der im Lesesaal vorgelegten Archivalien zu gewährleisten und dem einzelnen Archivnutzer ein möglichst ungestörtes und konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, ist gegenseitige Rücksichtnahme und der vorsichtige Umgang mit dem Archivgut notwendig. Die wichtigsten Verhaltensregeln sind in der Lesesaalordnung zusammengefasst.

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

8:30 - 16:45 Uhr

Montag und Freitag geschlossen

Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Forschungstätigkeit durch die Bereitstellung der entsprechenden Archivalien. Eine umfangreiche inhaltliche Beratung Ihrer Forschungsarbeit können wir leider nicht leisten. 

Anfrage, Bestellung und Aushebezeiten

Für die Archivalienausgabe sowie für die allgemeine Nutzerberatung ist die jeweilige Lesesaal-Aufsicht zuständig. Sie haben die Möglichkeit, bis zu sechs Archivalien zu bestellen, wobei höchstens drei Archivalien am Arbeitsplatz genutzt werden können. Bestellte Archivalien werden immer nur zu bestimmten Uhrzeiten aus dem Archiv ausgehoben (Aushebezeiten).  

Bestellte und bereits ausgehobene Archivalien können Sie jederzeit bei der Lesesaal-Aufsicht tauschen, d. h. eine Archivalienausgabe erfolgt auch zwischen den Aushebezeiten.

Vorbestellung von Archivmaterial

Um Zeit zu sparen, könenn Sie bereits vor dem vereinbarten Archivbesuch von zu Hause aus Archivalien bei der Buchung eines Arbeitsplatzes, per E-Mail oder über unser Kontaktformular bestellen.

Ausgelagerte Bestände

Archivgut, das in einer der Außenstellen des Archivs aufbewahrt wird, muss rechtzeitig im Voraus bestellt werden, damit es zur Benutzung in den Räumen der Jesuitenstraße bereitgestellt werden kann. Hier muss mit einer Wartezeit von bis zu einer Woche gerechnet werden. Zu den ausgelagerten Beständen gehören vor allem solche, die selten genutzt werden, so insbesondere Pfarrarchive (ausgenommen die Archive der stadttrierischen Pfarreien), Nachlässe und weitere Deposita.

Schutzfristen

Detail Buchschließe

Gemäß Kirchlicher Archivordnung sind bei der Benutzung von Archivgut Schutzfristen zu beachten. Generell unterliegen Archivalien einer Schutzfrist von 40 Jahren, das heißt, es kann nur solches Archivgut ausgegeben werden, dessen Schlussdatum mindestens 40 Jahre zurückliegt. Daneben gilt für personenbezogenes Schriftgut eine Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tod bzw. 120 Jahren nach Geburt der betroffenen Person, wenn das Todesdatum nicht feststeht.

Gebühren?

Wissenschaftliche Forschungen sowie eigene Recherchen zur Orts- und Pfarrgeschichte oder die Nutzung des Bistumsarchivs zu privaten Zwecken, wie beispielsweise zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte, sind gebührenfrei. Gebühren werden laut Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen fällig, wie z. B. für Recherchen und Auskünfte, die über Angaben zur Quellenlage hinausgehen, oder für das Anfertigen von Reproduktionen.

Unsere Aushebezeiten

jeweils 9:30, 10:30, 12:00, 14:00 und 15:30 Uhr

Die Vorbestellung von Archivgut (formlos per E-Mail oder über unser Kontaktformular) ist möglich.  

Kopien?

Aus konservatorischen Gründen fertigen wir grundsätzlich keine Kopien an. Gegen Gebühr können Sie einzelne Reproduktionen bestellen.

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