Das Bistumsarchiv dient der Dokumentation des gesamten kirchlichen Lebens und der Rechtssicherung. Seine Bestände stammen aus mehr als 1000 Jahren Bistumsgeschichte. Sie umfassen Urkunden, Akten, Amtsbücher und Sammlungen besonderer Archivaliengruppen wie Fotosammlung, Karten und Pläne sowie Siegel und Typare. Ab 1821 ist die Quellenüberlieferung allerdings sehr viel dichter. Durch die gewaltigen gesellschaftlichen und politischen Umbrüche um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert und die Säkularisation ist ein großer Teil der erzbischöflichen Überlieferung (bis Ende des 18. Jahrhunderts) verloren gegangen oder in staatliche Archive gelangt. Mit der Neugründung des Bistums in preußischer Zeit durch die Zirkumskriptionsbulle von 1821 wird die Überlieferung umfangreicher, die glücklicherweise durch die beiden Weltkriege des 20. Jhs. keine Verluste erlebte.
Auf der Grundlage von Kirchenrecht und Kirchlicher Archivordnung („Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archiv der katholischen Kirche“, in: Kirchliches Amtsblatt 1. März 2014, Jg. 158, Art. 60) ist das Bistumsarchiv nicht nur für die Überlieferungssicherung des amtlichen Schriftgutes des Bischöflichen Generalvikariates, sondern auch für die Pfarrarchive und alle der Leitung oder der Aufsicht des Diözesanbischofs unterstehenden Schriftgutverwaltungen und Archive zuständig.