Dem Bistumsarchiv Trier obliegt die Sorge um das amtliche Schrift- und Dokumentationsgut der Trierer Bischöfe, des Domkapitels und der bischöflichen Verwaltung sowie das Bemühen um eine aussagekräftige Überlieferung des gesamten kirchlichen Lebens im Bistum Trier.
Das Schriftgut, das für die laufenden Verwaltungsgeschäfte nicht mehr benötigt wird, wird dem Bistumsarchiv unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Übernahme angeboten. Der Archivar bewertet das Schriftgut; das heißt, er entscheidet nach Anhörung der abgebenden Stelle über die Archivreife und die Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen. Schrift- und Dokumentationsgut, das dauerhaft aufbewahrt werden soll, übernimmt er ins Bistumsarchiv. Bei Unterlagen, die als nicht archivwürdig eingestuft werden, sorgt er für eine regelgerechte Vernichtung (Kassation). Abhängig vom Erhaltungszustand des Archivguts müssen vor der Einlagerung in die Magazine des Bistumsarchivs konservatorische Maßnahmen ergriffen werden.