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Bibliotheksförderung Rheinland-Pfalz

Kulturzentrum

Seit 2012 gibt es eine neu überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur »Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz«. Die neue Fassung löst die bisherige Verwaltungsvorschrift unter gleichem Namen aus dem Jahr 1994 ab.

Auf der Grundlage dieser Überarbeitung hat sich seit 2015 auch die Landesmittelförderung für die öffentlichen Büchereien in Rheinland-Pfalz grundlegend verändert.
Mit den neuen Richtlinien will das Land RLP deutliche Akzente bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden setzen. Dabei geht es vor allem auch um den effektiven Einsatz von Fördermitteln bspw. durch die Unterstützung von Kooperation und Vernetzung der Büchereien untereinander.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelförderung gibt es seit 2015 nur noch eine Projektförderung: die Projektförderung kann für eine einzelne Bücherei oder für ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien in Kooperation bewilligt werden.

 

Folgende Mindestkriterien werden bei der Antragstellung vorausgesetzt:

o    Öffnungszeiten: mindestens sechs Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche
o    funktionsgerechte EDV-Ausstattung mit einer leistungsfähigen Bibliothekssoftware
o    öffentlicher Internet-Zugang für die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliothek
o    interner Internet-Zugang und eMail-Konto
o    Eigenmittel für den jährlichen Medienerwerb: mindestens 5% Erneuerungsquote des vorhandenen Medienbestandes:
      Berechnung der Erneuerungsquote: aktueller Medienbestand multipliziert mit 5% = Zahl der Medien, die jährlich erneuert werden müssten multipliziert mit 13,30 € (neu seit 2021)
o    die Mindestförderung setzt bei 1.000, - € an und setzt voraus, dass mindestens 1.000,- € als Eigenmittel für das beantragte Projekt von der Bücherei bereitgestellt werden können– dies sollte aber maximal nur die Hälfte des regulären Medienetats eines Jahres sein, damit die regelmäßige Erneuerung des vorhandenen Gesamtbestandes nicht zu sehr beeinträchtigt wird

Bei einem Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien sollte zumindest eine der beteiligten Büchereien diese Kriterien erreichen.

Für die Antragstellung sind eine kurze Begründung für den entsprechenden Ausbauwunsch sowie eine Kostenaufstellung erforderlich.

Weitere Informationen über förderfähige Einzel- oder Gemeinschaftsprojekte, über den Erhalt der Formulare oder zur Antragstellung selbst erhalten Sie über unsere Fachstelle. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Überlegungen oder Planungen zu einem entsprechenden Projekt und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung.