Seit 2012 gibt es eine neu überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur »Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz«. Die neue Fassung löst die bisherige Verwaltungsvorschrift unter gleichem Namen aus dem Jahr 1994 ab.
Auf der Grundlage dieser Überarbeitung hat sich seit 2015 auch die Landesmittelförderung für die öffentlichen Büchereien in Rheinland-Pfalz grundlegend verändert.
Mit den neuen Richtlinien will das Land RLP deutliche Akzente bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden setzen. Dabei geht es vor allem auch um den effektiven Einsatz von Fördermitteln bspw. durch die Unterstützung von Kooperation und Vernetzung der Büchereien untereinander.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelförderung gibt es seit 2015 nur noch eine Projektförderung: die Projektförderung kann für eine einzelne Bücherei oder für ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien in Kooperation bewilligt werden.