Seit Juni 2007 gibt es neue Förderrichtlinien für »Maßnahmen der Bibliotheks- und Leseförderung im Saarland«, die vom Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur (ehemals Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft) herausgegeben wurden. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die der »strukturellen Verbesserung des öffentlichen Bibliothekswesens« dienen, dass heißt Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation zwischen Bibliotheken untereinander (auch verschiedener Bibliotheksträger) oder zwischen Bibliotheken und Schulen oder Kindergärten - zum Beispiel Angebote von Buch- oder Medienpaketen zum Austausch untereinander. Nicht gefördert werden dagegen Anträge einzelner Bibliotheken zur Unterstützung der aktuellen Bestandsergänzung. Die Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen der Bibliotheks- und Leseförderung sollten direkt beim Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur gestellt werden. Eine formlose Antragstellung mit einem Kosten- und Finanzierungsplan für die zu fördernden Maßnahmen ist auch weiterhin möglich. Die Förderrichtlinien und -voraussetzungen sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen hier zum Download bereit.