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Arbeitsschutz mit System

Die Projektgruppe bei ihrem Start 2023 (noch mit Wolfgang Meyer, inzwischen im Ruhestand)
Datum:
28. Juli 2023
Von:
Christian Harig
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in besonderer Weise eine Anforderung aus christlicher Sicht. So sind wir als Katholische Kirche nicht nur den staatlichen Gesetzen und Normen verpflichtet. Der Leitgedanke des katholischen Arbeitsschutz-Symposiums in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Katholischen Kirche hat 2017 die Grundrichtung markiert, zu der wir uns als Bistum Trier bekennen: “Die wechselseitige und gemeinsame Sorge um alle im Bereich der Kirche Tätigen ist Ausdruck der Glaubwürdigkeit der Kirche; deshalb gehören auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu den besonderen Anliegen kirchlichen Handelns.”  
Aus diesem Grund hat das Bistum Trier im Verbund mit allen Diözesen und in Kooperation mit den Berufsgenossenschaften beschlossen, ein Arbeitsschutz-Management-System (AMS) einzuführen. Aktuell werden in einer Projektgruppe die ersten konkreten Maßnahmen geplant. Die Projektgruppe mit Andrea Gerards (Bereichsleitung Personal), Christian Heckmann (Bereichsleitung Organisation und Digitalisierung), Paul Claes (leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz), Wolfgang Meyer (Dienstgeberbeauftragter für Arbeitssicherheit), Stefan Backes (Mitglied im Leitungsteam pastoraler Raum Lebach) und Beate Kloy (Abteilungsleitung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) beraten sich mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und dem leitenden Direktor Andreas Trogsch zum aktuellen Stand der Dinge bei der Einführung des Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS).

AMS soll dazu dienen, eine Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik zu entwickeln sowie die gesetzlichen Vorgaben zu verwirklichen. Im Vordergrund stehen ein hohes Maß an Handlungssicherheit für diejenigen, die Verantwortung tragen sowie der bestmöglicher Schutz für alle Mitarbeitenden. Dies soll durch die gezielte Anpassung, Optimierung und Steuerung von kirchlichen Strukturen und Implementierung betrieblicher Prozesse erreicht werden.   

Die Berufsgenossenschaften empfehlen schon seit längerer Zeit, ein Arbeitssicherheits-Management-System einzuführen. Bei einem AMS werden auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Prozesse dargestellt, die der Prävention dienen und Möglichkeiten aufzeigen, Situationen und Rahmenbedingungen zu verbessern.