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Hinweis zur Bildschirmbrille

Zur Beantragung einer solchen Bildschirmarbeitsplatzbrille ist ab sofort für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ein augenärztliches Attest notwendig.
Bildschirmbrille
Datum:
30. Sept. 2024
Von:
Christian Harig

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

als Teil unseres Programms zur betrieblichen Gesundheitsförderung bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu erhalten. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden haben für uns eine hohe Priorität, insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Arbeitswelt.  

Zur Beantragung einer solchen Bildschirmarbeitsplatzbrille ist ab sofort für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ein augenärztliches Attest notwendig.  

Diese Änderung basiert auf aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und dient der Sicherstellung eines angemessenen Untersuchungsstandards. Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit durch eine "fachkundige Person" festgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Erforderlichkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ärztlich bescheinigt werden muss, die Bescheinigung durch einen Optiker/eine Optikerin ist nicht ausreichend.  

Bitte beachten Sie, dass die ärztliche Bescheinigung vorliegen muss, bevor Sie beim Optiker eine Brille in Auftrag geben.