Arbeitsschutz wird im Bistum Trier umschrieben mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Der Bereich umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen sowie Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Diese Ziele sind im ArbSchG beschrieben und umfassen Folgendes:
- Den Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
- Menschengerechte Arbeitsgestaltung, einschließlich Förderung der Gesundheit.
- Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Unfallverhütung und Begrenzung des Schadensausmaßes.
- Rehabilitation und Reintegration.
Der Arbeitsschutz hat demnach ein präventives Grundanliegen:
Eine Gefahr vorauszusehen, diese präventiv zu minimieren oder gar auszuschließen.
Diese Aufgabe obliegt jeder Organisation und jedem Unternehmen! (§3Abs.1 ArbSchG)
Gelebter Arbeitsschutz
... kommt den rechtlichen Verpflichtungen der Arbeitswelt nach und unterstützt ein humanes christliches Anliegen
- Gesundheit als wertvollstes Gut des Menschen
- Die Mitarbeiter*innen sind aktiv und autonom Teil des Arbeitsprozesses
- Die Arbeit wird als positiv und sinnstiftender Lebensbestandteil bewertet
... bringt einer Organisation wirtschaftliche Vorteile durch gesunde, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter*innen
- Produktivität
- Qualität
- gutes Betriebsklima, Zufriedenheit
- Verringerung der Ausfallzeiten
... sollte nicht als Belastung angesehen werden, sondern als wichtiges Element und Ausdruck für die Wertschätzung, die eine Dienstgemeinschaft trägt