Wie alle Unternehmen müssen sich auch die Dienststellen des Bischöflichen Generalvikariates, die Kirchengemeinden und die Dienststellen und Einrichtungen der kath. KiTa gGmbH an gesetzliche Vorschriften halten.
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden die Grundpflichten des Unternehmers beschrieben. Der Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entspricht dem Unternehmer/ der Unternehmerin. Im vierten Kapitel dieser Vorschrift wird die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beschrieben.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug, um die Arbeitsaufgaben im Einklang mit den Rechtsvorschriften zu organisieren!
In einer Präventionsvereinbarung zwischen dem Bistum Trier und den Berufsgenossenschaften VBG bzw. BGW sind die Einsatzzeiten der Arbeitsmedizinerin/ des Arbeitsmediziners und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgelegt.
In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" , die ebenfalls in die Vereinbarung mit aufgenommen wurde, werden die Einsatzzeiten der Fachkräfte näher beschrieben.