Betriebliche Suchtprävention (BSP) und Hilfe bei Suchtgefährdung verstehen wir als Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gesundheitsförderung.
Sucht-Prävention
Die Ziele der Suchtprävention
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Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch frühzeitige Intervention
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Vermeidung von riskantem Suchtmittelkonsum durch Information und Aufklärung
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Befähigung der Vorgesetzten zu sachgerechtem Handeln bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz
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Unterstützung der Betroffenen zum eigenverantwortlichen Handeln
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Einführung eines geregelten Verfahrens, das nachvollziehbar ist und die Gleichbehandlung aller Beschäftigten wahrt
Kontakt
Beate Kloy
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Unterstützungs- und Beratungssysteme