Die Personalabteilung leitet durch die Personalfürsorge (SB 2.1) den Prozess des BEM ein. Alle krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beim Bistum Trier beschäftigt sind, werden in der sechs-Wochen-Frist erfasst. Das heißt: auch Tage zählen mit, an denen kein „gelber Schein“ benötigt wurde, - ebenso wie Kuren und Reha- Maßnahmen.
Fallen Mitarbeitende längere Zeit krankheitsbedingt aus, ebnet das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – den Weg zurück in die Arbeitsstelle – schrittweise gelingt das am besten (siehe Ablaufplan). Jedes BEM hat einen individuellen Verlauf.