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Das Konzil von Nizäa - Informationen

Fotografie eines Kunstwerkes, welches das Konzil darstellen soll.

Der römische Kaiser Konstantin I. hat das Erste Konzil von Nizäa im Jahr 325 n. Chr. in Nizäa (heute İznik, Türkei) bei Konstantinopel (heute Istanbul) einberufen. Es sollte die Auseinandersetzungen mit dem Arianismus um die Gottgleichheit Jesu Christi beilegen.  

Das Konzil als kirchliches Entscheidungsorgan 

Obwohl es schon in früheren Zeiten regionale Zusammentreffen von Entscheidungsträgern gab, um pastorale oder theologische Fragen zu beraten, so war das Konzil von Nizäa in seiner Breite der Teilnehmenden und in seiner Bedeutung für die Gesamtkirche bis zu diesem Zeitpunkt einmalig. Durch diese Zusammenkunft ist ein kirchliches Entscheidungsorgan entstanden, das beanspruchte, Gesetze und Regeln für die damals bekannte „Oikoumene“, also die ganz bekannte Erde, aufzustellen. Auch wenn wir nicht genau wissen, welche Bischöfe der Ortskirchen am Konzil teilnahmen und die überlieferte Zahl von 318 Teilnehmenden wohl eher symbolischer Natur ist, so ist es doch erstaunlich, dass Bischöfe aus so vielen unterschiedlichen Gebieten in Ost und West zusammenkamen, vor allem wenn man die damaligen Reisebedingungen berücksichtigt.  

Ein einheitlicher Ostertermin 

Ein weiteres wichtiges Thema des Konzils von Nizäa war die Frage eines einheitlichen Datums für das Osterfest. Auch diesbezüglich wollte der Kaiser Einheit erreichen, weil es ihm unerträglich erschien, dass die Christen dieses zentrale Fest nicht gemeinsam feierten. In der Lebensbeschreibung des Eusebius über Konstantin heißt es, dass ein noch vor Ostern stehender Teil der Gläubigen „sich mit Fasten und Entbehrungen plagte, während die anderen ihre Zeit bereits der festlichen Entspannung widmeten“ (Vita Constantini 3,5,2); sie hatten Ostern schon erreicht. Eine solche Situation machte in den Augen Konstantins einen Bruch innerhalb der Kirche öffentlich sichtbar. 

Die Bischöfe konnten sich in Nizäa wohl auf keine verbindliche Rechtssetzung bezüglich des Osterfestes verständigen, zumindest nicht für dessen Berechnung. Vielleicht wurde eine Art Empfehlung zugunsten des in Alexandria errechneten Ostertermins und des dortigen Berechnungsweges ausgesprochen. In der Folgezeit des Konzils verschwindet die Osterfeier am Termin des jüdischen Passafestes, dem 14. Nisan, somit die quartadezimanische Festtradition. Wer an diesen Terminen Ostern gefeiert hatte, soll – so vermutlich eine Weisung von Nizäa – zukünftig das Osterfest in Übereinstimmung mit Rom und Alexandria begehen. 

Die heutigen Differenzen christlicher Osterfesttermine haben dagegen einen anderen Grund, nämlich die Einführung des gregorianischen Kalenders im Jahr 1582, die von verschiedenen östlichen Konfessionen nicht mitvollzogen wurde. Gleichwohl kommen die unterschiedlichen Berechnungen gerade im Jubiläumsjahr 2025 weltweit zu einem gemeinsamen Osterdatum. 

Das Glaubensbekenntnis 

Das Symbolum – so die kirchenlateinische Bezeichnung für das Glaubensbekenntnis - stellt die erste dogmatische Definition der Kirche dar und ist gleichzeitig die erste schriftliche Glaubensregel, die überliefert ist. In seinem Aufbau folgt es frühkirchlichen Taufbekenntnissen, konnte also schon auf Vorgängerversionen zurückgreifen. Es war aber in seinen präzisierenden Formulierungen zu Christus (“Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater”) eine Neuheit. Es bildet die Grundlage, auf der das Konzil von Konstantinopel 56 Jahre später die noch heute in allen Kirchen gültige Fassung des Glaubensbekenntnisses formulieren konnte. Das Symbolum bildet damit die erste allgemeingültige und anerkannte schriftliche Ausdrucksform des christlichen Glaubens, die über das Zeugnis der Heiligen Schrift hinausgeht.   

Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Über Nizäa 2025/ Das 1700-jährige Jubiläum des Konzils von Nicäa, 29.01.2025, Forschung & Wissenschaft (https://theologie-aktuell.uni-erfurt.de) /bearbeitet