Bei barrierefreien Veranstaltungen laufen alle Bereiche der Barrierefreiheit zusammen: Gebäude, Gelände, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Internetseiten ...
7 Goldene Regeln für barrierearme Veranstaltungen
1. Unterschiedliche Menschen in die Vorbereitung von Anfang an mit einbeziehen
und ihre Vorschläge und Anregungen ernst nehmen und aufnehmen: das ist der erste und beste Tipp für barrierefreie Veranstaltungen. Gemeinsam planen, nicht nur für andere planen!
2. Je früher desto günstiger:
Barrierefreiheit gibt es nicht zum Nulltarif und die Kosten müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Doch später gegensteuern ist immer teurer als Barrierefreiheit rechtzeitig einzuplanen. Das gilt besonders dann, wenn externe Dienstleister beauftragt werden (z.B. Erstellung von Werbung oder Internetauftritten, Bereitstellung von Veranstaltungstechnik, Sicherheitskonzepte usw.).
Nutzen Sie die Chance, schon bei der Anmeldung nach dem gewünschten Bedarf an Barrierefreiheit zu fragen.
3. Offen für Alle:
Sämtliche Angebote sollen für alle Menschen ohne weitere Hilfe erreichbar sein.
4. Zwei-Sinne-Prinzip:
Jede Information – im Aufzug, bei Vorträgen, Sicherheitshinweise – sollte über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Fühlen wahrnehmbar sein. Fehlende Sinneswahrnehmungen können so ausgeglichen werden.
5. KISS-Regel:
Informationen werden nach der Methode „Keep It Short and Simple“ angeboten („Drücke es einfach und verständlich aus“).
6. Willkommenskultur:
Barrierefreiheit hält Einzug in Gesetze und Richtlinien – diese zu erfüllen ist der Pflichtteil einer barrierefreien Veranstaltung. Das Schaffen einer Umgebung, in der sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen und willkommen fühlen, ist die Kür.
Beispiel: Ein Tisch mit mehreren Stühlen zusätzlich zu Stehtischen ermöglicht einer Teilnehmerin mit Rollstuhl, mit anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.
7. Perspektivenwechsel:
Oft ist es gut, die Perspektive von Teilnehmerinnen und Teilnehmern einzunehmen, um Situationen und Abläufe bei Veranstaltungen zu planen.