Behindertengerecht, seniorengerecht, behindertenfreundlich, barrierefrei, designed for all, rollstuhlgerecht oder barrierearm - in der Alltagssprache werden verschiedene Begriffe gebraucht, um die Nutzbarkeit von Gebäuden und weiteren Angeboten für bestimmte Bevölkerungsgruppen kenntlich zu machen. Doch nur die Begriffe "barrierefrei" oder "Barrierefreiheit" haben in den letzten Jahrzehnten eine verbindliche inhaltliche Füllung erhalten.
In Deutschland ist eine gesetzliche Definition von Barrierefreiheit entwickelt worden, eine sogenannte Definitionsnorm. Definitionsnormen legen die inhaltliche Bedeutung eines Begriffes fest. Aus ihnen ergeben sich keine Rechte oder Pflichten. Sie sind vielmehr bei der der Auslegung von Vorschriften heranzuziehen, die solche Rechte oder Pflichten enthalten.
Barrierefreiheit ist im "Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) - BGG), §4 Barrierefreiheit" geregelt und umfasst folgende Themenbereiche: