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D-Ausbildung

Orgelspiel D

Die D-Ausbildung ist ein Angebot für diejenigen, die sich für eine elementare Anleitung in Orgelspiel, Chorleitung oder Kinderchorleitung interessieren, aber nicht die Möglichkeit zur Teilnahme an der C-Ausbildung haben.

Die D-Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre.

Der Abschluss Ihrer D-Ausbildung wird durch die Ordnung der D-Prüfung für katholische Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen im Bistum Trier geregelt.

Die verschiedenen Möglichkeiten der D-Ausbildung:

Grundlagen für die Tätigkeit als Organist*in

Im Vordergrund steht das Erlernen von Liedbegleitung, einfachen Vorspielen
und einfacher Orgelliteratur. Außerdem werden Grundlagen in Allgemeiner
Musiklehre, Gehörbildung, Deutschem Liturgiegesang und Liturgik vermittelt.

Inhalt der Ausbildung

  • Einzelunterricht im Fach Orgel.
    36 Unterrichtseinheiten im Unterrichtsjahr beim/bei der zuständigen Dekanatskantor/in.
  • zwei sogenannte Intensivwochenenden.
    Inhalte der Intensivwochenenden sind die oben genannten allgemeinen Fächer.

 Voraussetzungen für die Ausbildung:

Über die Aufnahme entscheidet ein Vorspiel beim zuständigen Regionalkantor. Hier wird erwartet:

  • Klavierspiel
    Vortrag von zwei einfachen Werken aus verschiedenen Stilepochen.
  • Singen
    Singen eines selbstgewählten Kirchen- oder Volksliedes.

Grundlagen für die Tätigkeit als Chorleiter*in


In der Ausbildung werden auch Grundlagen in Allgemeiner Musiklehre, Gehörbildung, Deutschem Liturgiegesang und Liturgik vermittelt. 

Die Ausbildung beinhaltet:

  • 6-8 mal pro Halbjahr Gruppenunterricht im Fach Chorleitung an den Seminarstandorten Trier, Koblenz oder Saarbrücken
  • zwei sogenannte Intensivwochenenden.
    Innerhalb der Intensivwochenenden werden Grundlagen in Allgemeiner Musiklehre, Gehörbildung, Deutschem Liturgiegesang und Liturgik vermittelt.

Voraussetzungen für die Ausbildung:

Das Mitsingen in einem Kirchenchor sollte selbstverständlich sein.
Über die Aufnahme entscheidet ein Vorspiel beim zuständigen Regionalkantor. Hier wird erwartet:

  • Klavierspiel:
    Spielen eines einfachen in zwei Systemen notierten Chorsatzes.
  • Singen:
    Singen eines selbstgewählten Kirchen- oder Volksliedes.
    Vom-Blatt-Singen einer einfachen Melodie.
  • Gehörbildung:
    Hören und Singen von Intervallen, Unterscheiden von Dur- und Moll-Dreiklängen, Nachklatschen von Rhythmen.

Eine gewisse Chorerfahrung wird vorausgesetzt.

Grundlagen für die Tätigkeit als Kinderchorleiter*in

Die D-Ausbildung zum Kinderchorleiter*in ist ein Angebot für Kirchenmusiker*innen, Lehrer*innen (Sekundarstufe I), Mitglieder von Vorbereitungsgruppen für Familiengottesdienste, Erzieher*innen, Gemeindereferenten*innen, die sich als Kinderchorleiter*innen qualifizieren wollen.

Sie dauert in der Regel 2 Jahre.

Die Ausbildung beinhaltet:

  • sechsmal pro Halbjahr Hospitation in einem Kinderchor mit anschließender Nachbereitung (ca. 45 Min.)
  • einmal pro Halbjahr praktische Arbeit mit dem Kinderchor
  • Einzelunterricht im Fach Klavier (14-tägig) und elementare Musikkunde bei einem/einer Dekanatskantor*in
  • einmal pro Jahr Teilnahme an einer Bistumsfortbildung für Kinderchorleitung (Werkwoche oder Wochenendangebot)
  • einmal pro Jahr Teilnahme an einem Intensivwochenende.
    Innerhalb der Intensivwochenenden werden Grundlagen in Allgemeiner Musiklehre, Gehörbildung, Deutschem Liturgiegesang und Liturgik vermittelt.

Voraussetzungen für die Aufnahme ist das Spielen eines Melodie- oder Harmonie-Instrumentes. In einer Vorstellung beim/ bei der zuständigen Regionalkantor*in wird außerdem das Singen eines selbstgewählten Kirchen- oder Volksliedes erwartet. Des weiteren ist Chorerfahrung erwünscht.