Grundlagen für die Tätigkeit als Kinderchorleiter*in
Die D-Ausbildung zum Kinderchorleiter*in ist ein Angebot für Kirchenmusiker*innen, Lehrer*innen (Sekundarstufe I), Mitglieder von Vorbereitungsgruppen für Familiengottesdienste, Erzieher*innen, Gemeindereferenten*innen, die sich als Kinderchorleiter*innen qualifizieren wollen.
Sie dauert in der Regel 2 Jahre.
Die Ausbildung beinhaltet:
- sechsmal pro Halbjahr Hospitation in einem Kinderchor mit anschließender Nachbereitung (ca. 45 Min.)
- einmal pro Halbjahr praktische Arbeit mit dem Kinderchor
- Einzelunterricht im Fach Klavier (14-tägig) und elementare Musikkunde bei einem/einer Dekanatskantor*in
- einmal pro Jahr Teilnahme an einer Bistumsfortbildung für Kinderchorleitung (Werkwoche oder Wochenendangebot)
- einmal pro Jahr Teilnahme an einem Intensivwochenende.
Innerhalb der Intensivwochenenden werden Grundlagen in Allgemeiner Musiklehre, Gehörbildung, Deutschem Liturgiegesang und Liturgik vermittelt.
Voraussetzungen für die Aufnahme ist das Spielen eines Melodie- oder Harmonie-Instrumentes. In einer Vorstellung beim/ bei der zuständigen Regionalkantor*in wird außerdem das Singen eines selbstgewählten Kirchen- oder Volksliedes erwartet. Des weiteren ist Chorerfahrung erwünscht.