Zum Inhalt springen

Aufgaben und Zuständigkeit der Orgelsachverständigen

Die Arbeit des Orgelbaureferates liegt in der Verantwortung des Domorganisten. Unterstützt wird er dabei von weiteren Orgelsachverständigen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und vom Bistum ernannt sind. So können Projekte ortsnah und schnell bearbeitet und begleitet werden. Außerdem organisieren und begleiten Orgelsachverständige z.B. Orgel-Informationsfahrten.

 

Die Orgelsachverständigen des Bistums Trier

  • Klaus Evers, Bösgrunder Weg 63, 55543 Bad Kreuznach    
  • Dr. Michael Meyer, Bergweg 31 d, 54470 Bernkastel-Kues
  • Josef Still, BGV-Orgelbaureferat, Mustorstraße 2, 54290 Trier  
    Koordination des Orgelwesens im Bistum 
    Verwaltung des Orgelarchivs im Generalvikariat 

Die Kirchengemeinden werden gebeten, den Kontakt zunächst mit dem Orgelbaureferat Trier (BGV, Mustorstraße 2, 54290 Trier) aufzunehmen wie bisher. Vom Orgelbaureferat wird der jeweilige Fall delegiert und die Aufgabe einem bestimmten Orgelsachverständigen zugewiesen. 

Orgel Kastellaun

Die Königin der Instrumente

Kein Instrument ist enger mit dem Kirchenraum verbunden, sei er nun evangelisch oder katholisch, wie die Orgel. Seit dem ausgehenden Mittelalter begleitet sie den Weg der Kirche und schafft im günstigsten Fall ein musikalisches Pendant zur Architektur des Kirchenraums.

Ihre Aufgaben sind die Hinführung zum Gesang, die Begleitung der Sängerinnen und Sänger, und die Entfaltung ihres Klanges in Improvisation und Literaturspiel.

Rechtliches zum Thema Orgeln

Diözesanbestimmungen über die Kirchenmusik

Die Diözesanbestimmungen über die Kirchenmusik - vom 15. September 2000 (Bischof Hermann Josef Spital) - zuletzt geändert von Bischof Reinhard Marx (Oktober 2004) - hier als Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt.

Orgelneubauten im Bistum seit 1994

Orgeln zum Verkauf

Orgelbauprojekte

Die Bau-Abteilung des Bischöflichen Generalvikariats Trier gibt in regelmäßigen Abständen aktualisierte Fassungen ihrer Baufibel heraus. Hierin enthalten sind auch Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Bistum Trier. Ein Kapitel ist den Orgelbauten gewidmet. Dieser Abschnitt soll, mit kleinen Ergänzungen versehen, im folgenden zitiert werden.

Vor der Planung einer neuen Orgel, Orgelrenovierung bzw. Orgelrestaurierung ist das Orgelbaureferat (Domorganist Josef Still) hinsichtlich Disposition, Werkaufbau, Materialbeschaffenheit und Ausführung zur Beratung hinzuzuziehen. Kontakt mit einer Orgelbaufirma soll erst dann aufgenommen werden, wenn mit dem Orgelbaureferat das Angebots- oder Ausschreibungsverfahren festgelegt ist. 

Bei denkmalwerten Orgeln oder Orgelprospekten und bei Orgelneubauten in denkmalwerten Räumen ist außerdem das Amt für kirchliche Denkmalpflege (AKD) zu hören. Der Kontakt zum AKD wird vom Orgelbaureferat hergestellt. 
Einer der Amtlichen Orgelsachverständigen wird das Orgelprojekt begleiten und betreuen bis zur Abnahme bzw. Nachprüfung. 

Für den Antrag gilt das auf den Blättern A 1 (Antrag auf Anerkennung des Baubedarfs) bzw. A 2 (Antrag auf Bau- und Finanzzustimmung) beschriebene sinngemäß, d. h. der Antrag zur Neuanschaffung, Renovierung oder Restaurierung einer Orgel ist von der Kirchengemeinde beim Bischöflichen Generalvikariat zu stellen mit folgenden Unterlagen (2-fach): 

  • Kirchenvorstandsbeschluss 
  • Formular A 1 oder A 2 mit Angaben der Größe und einem Kurzbeschrieb der Gesamtkosten und des Finanzierungsplanes 
  • Angebotsunterlagen mit Zeichnungen

Im Hinblick auf die Stimmhaltung und störungsfreie Funktion der Orgel ist es sinnvoll, dass die Kirchengemeinde mit der Erbauerfirma bzw. bei denkmalwerten Orgeln mit einer im Umgang mit solchen Instrumenen erfahrenen Orgelbaufirma einen Pflege- und Wartungsvertrag schließt.

Das Bistum Trier rät vom Kauf elektronischer Orgeln ab. (Diözesanbestimmungen über Kirchenmusik - § 6)

So erreichen Sie uns

Josef Still

BGV-Orgelbaureferat; Koordination des Orgelwesens im Bistum; Verwaltung des Orgelarchivs im Generalvikariat

Dr. Michael Meyer

Orgelsachverständiger
Bergweg 31 d
54470 Bernkastel-Kues
Telefon:06531 989662

Klaus Evers

Orgelsachverständiger
Bösgrunder Weg 63
55543 Bad Kreuznach
Telefon:0671 68114