Mitglied des Verbandes kann jede*r bei einem kirchlichen Rechtsträger (also in der Regel die Pfarrgemeinde) innerhalb des Bistums Trier tätige Kirchenmusiker*in werden. Das sind alle hauptamtlichen und nebenamtlichen Kirchenmusiker*innen, sowie die Aushilfskräfte. Darüber hinaus kann jede*r förderndes Mitglied werden. Auch Institutionen und Firmen steht die Mitgliedschaft offen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Darüber hinaus steht der Vorstand aber auch jedem Mitglied bei Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Der Vorstand wird alle drei Jahre neu gewählt. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres gekündigt werden.
Jahresbeiträge:
- Hauptberufliche Kirchenmusiker*in in Vollzeit (100%): 50 €
- Hauptberufliche Kirchenmusiker*in in Teilzeit (50-99%): 40 €
- Nebenberufliche Kirchenmusiker*in (bis 49%) und fördernde Mitglieder: 25 €
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand den Beitrag reduzieren oder eine Freistellung beschließen. Bei Eintritt in den Verband wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr quartalsmäßig berechnet.
Die Mitgliedschaft im Verband beinhaltet eine Berufsrechtsschutz-Versicherung für alle vertraglich angestellten Mitglieder. Diese schließt der Verband automatisch bei der VRK, Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG als Versicherung für Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst ab. Der Versicherungsschutz wird 3 Monate nach Eintritt wirksam. Er endet mit dem Austritt aus dem Verband.