Materialien zur Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Pfarrei
Arbeitshilfe: Umsetzung eines Schutzkonzeptes in Pfarreien im Bistum Trier
Diese Handreichung enthält Hinweise zu Grundlagen und dem vorgesehenen Prozess zur Erarbeitung von institutionellen Schutzkonzepten für die pfarrliche Ebene bis Sommer 2022.
Checkliste zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes ISK
Diese Checkliste soll Ihnen helfen, alle wichtigen Punkte bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes zu bedenken. Bitte reichen Sie diese Liste ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Schutzkonzept ein.
In einem solchen Verhaltenskodex (engl.: „code of conduct“) werden die Verhaltensregeln definiert, die in einer Einrichtung oder bei einem Dienst hinsichtlich des Umgangs mit Nähe und Distanz und ggf. darüber hinaus mit weiteren schützenswerten Gütern (z. B. Umgang mit anvertrauten Werten, Verbot der Vorteilsnahme) verbindlich gelten.
Bereits 2010 wurde von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine Rahmenordnung vereinbart. Die Verpflichtung ein Schutzkonzept zu erarbeiten besteht seitdem für alle katholischen Rechtsträger.
Als Rechtsträger von Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene ist auch die Kirchengemeinde dazu verpflichtet ein Schutzkonzept zu erarbeiten.
Dies ist eine Vorlage zum Verfassen eines Presseartikels, um über die Arbeit am Institutionellen Schutzkonzept zu informieren, z.B. im Pfarrbrief. Diese Vorlage können Sie nutzen, um selbstständig über das Institutionelle Schutzkonzept in den regionalen Medien zu informieren.