Personalauswahl und - entwicklung sind aus gutem Grund der erste Baustein. Haupt- und ehrenamtliche Entscheidungsträger verantworten, welche Menschen Leitung übernehmen dürfen und ob ihnen Minderjährigen und hilfe- oder schutzbedürftigen Erwachsenen anvertraut werden. Sie müssen daher fachlich und persönlich kompetent sein.
Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollten deshalb im Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult werden.