Die drei Termini bezeichnen unterschiedliche Funktionen, die in allen Bistümern einheitlich gehandhabt werden:
- Ansprechpersonen meinen die Ansprechpersonen nach der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst unter B 4. Diese Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst dienen als Personen, an die sich Betroffene wenden können. Im Bistum Trier sind dies Frau Trappe und Herr van der Vorst.
- Präventionsbeauftragte werden nach der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz Ziffer 4.1 für die Bistumsebene ernannt. Im Bistum Trier sind das Frau Angela Dieterich und Herr Dr. Andreas Zimmer. Zur weiteren Info siehe https://www.praevention.bistum-trier.de/
- für Präventionsfragen geschulte Person: In den Schutzkonzepten ist in derselben Ordnung unter 3.5 Qualitätsmanagement vorgesehen, dass für jede Pfarrei oder für deren Zusammenschluss eine für Präventionsfragen geschulte Person benannt wird. Die Überschrift deutet bereits darauf hin, wie die Aufgabe gefüllt wird. Diese Person wird in unterschiedlichen Diözesen und in unterschiedlichen Bereichen verschieden betitelt (Ombudsperson, geschulte Person, Präventionskraft, Präventionsbeauftragte). Da hat sich leider noch keine Einigkeit auf begrifflicher Ebene ergeben. In den Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung des Bistums Trier finden Sie unter Ziffer 1.8 deren Funktion genauer beschrieben und dort den vorgegeben Begriff der für Präventionsfragen geschulten Person.