Hauptamtliche/Ehrenamtliche
Das Erweiterte Führungszeugnis (EFZ) ist ein Element des Gesamtkonzepts im Rahmen der Prävention und gilt bundesweit inzwischen als Standard.
In einem Begleitschreiben vom 23. Mai 2013 erläutert der Bischöfliche Generalvikar Msgr. Dr. Georg Bätzing die Aufforderung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses im Bistum Trier.
Aus der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (23. September 2010, aktualisiert: 26. August 2013 (KA 2013, Jahrgang 157, Artikel 204)) ergibt sich für Einrichtungsträger die Verpflichtung ein sog. Erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus entsprechenden Einrichtungen und Tätigkeitsbereichen einzufordern.