Die Einführung von Präventionsbeauftragten an Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier ist Teil der Umsetzung der Präventionsordnung des Bistums. Sie orientiert sich an der Rahmenregelung Geschulte Person im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt von 2017. www.praevention.bistum-trier.de
In Angleichung an die Sprachregelung in den Bistumsschulen für Lehrkräfte, die mit besonderen Aufgaben beauftragt sind, werden die geschulten Personen als Präventionsbeauftrage bezeichnet.
Die Einführung von eigens geschulten Präventionsbeauftragten an den Schulen ergibt sich aus der Präventionsordnung:
Nr. 6: Qualitätsmanagement
Die Träger haben die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung fi nden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie ggf. für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen muss eine für Präventionsfragen Geschulte Person zur Verfügung stehen, die den Träger bei der Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstützen kann. (KA 2013, Nr. 204, Teil B, Abschnitt I, Ziff er 6)
Damit sind bestimmte Elemente für die Einführung von Präventionsbeauftragten an Bistumsschulen vorgegeben:
- Die Funktion der Präventionsbeauftragten ist Teil des Schutzkonzeptes und nur wirksam, wenn die anderen Bausteine aufgebaut sind/werden.
- Ihre Tätigkeit ist dem Qualitätsmanagement der Schule zugeordnet.
- Die Präventionsbeauftragten sind hauptamtliche Personen.
- Sie werden für ihre Tätigkeit geschult.
- Sie sind über die Bistumsvorgaben zur Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes informiert.
- Sie unterstützen im Auftrag des Schulträgers die Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes in den Bistumsschulen.
- Sie nehmen ihre Aufgaben vernetzt und mit Unterstützung der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums Trier wahr.