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Räume der Stille in Schulen im Bistum Trier

"Inmitten des turbulenten Schullebens bietet der Raum der Stille Schüler*innen sowie auch dem Kollegium die Möglichkeit, still zu werden, der Gegenwart Gottes inmitten der Anforderungen des Schullebens nachzuspüren, in sich hineinzuhorchen und das eigene Dasein in religiöser Dimension, als geschenktes, bejahtes Dasein – vielleicht gerade im Gegensatz zu den Leistungsanforderungen in der Schule – zu erfahren. Damit eröffnet der Raum der Stille die Möglichkeit, sich selbst, einander und Gott in Stille zu begegnen und im Miteinander-Still-Sein Stärke und Solidarität zu erfahren."

(Auszug aus dem Konzept zum "Raum der Stille" der Fachkonferenz Religion an der Julius Wegeler Schule in Koblenz )

Impressionen

9 Bilder

Fördermöglichkeiten

Bezuschussung der Ausstattung von Räumen der Stille in staatlichen Schulen

  • Die Fachkonferenz Religion an der jeweiligen Schule legt in Absprache mit der Schulleitung ein schulpastorales Konzept vor, in dem der Raum der Stille einen festen Platz hat und regelmäßig genutzt wird.
  • Dieser Raum bietet allen Menschen in der Lebenswelt Schule die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Schulpastoral zu erfahren, z.B. spirituelle Impulse, Stilleübungen, Beratungs- und Krisengespräche.
  • Die Bezuschussung bezieht sich vorwiegend auf die Ausstattung des Raumes.
  • Der Zuschuss pro Schule beträgt maximal 2.000,00 Euro und wird durch die Schulleitung bei dem/der jeweils zuständigen Referent*in der Schulabteilung beantragt.
  • Anzustreben ist eine Anbindung an die pastoralen Felder vor Ort.
  • Ein regelmäßiger Rückblick auf die Erfahrungen mit dem Raum der Stille dient als Grundlage für dessen Weiterentwicklung.
  • Bei einer Umwidmung des Raumes vor Ablauf von fünf Jahren verpflichtet sich die Schule/der Schulträger, die mit dem Zuschussbetrag angeschafften mobilen Ausstattungsgegenstände an das Bistum zurückzugeben, um diese anderen Räumen der Stille zugänglich zu machen.

Trier, 16. September 2024

Abteilung Schule und Religionsunterricht (B 3.3)

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die/den für Ihre Schulform zuständigen Referent*in der Schulabteilung.