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Rechtliches:Schutz vor KI-Systemen

Wer nicht möchte, dass seine Website von KI-Systemen ausgelesen wird, sollte einen entsprechenden Passus im Impressum einfügen.
Man sieht eine Statue von Justicia, die mit verbundenen Augen rechts und links die Waage hält
Datum:
6. Juni 2024
Von:
Katrin Feichtner

KI-Modelle nutzen für ihr Training häufig Daten, die urheberrechtlich geschützt sind. Sowohl beim In- als auch beim Output erfolgt dabei regelmäßig eine Vervielfältigung vorbestehender Werke. Rechtsexperten der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Rechtsabteilung / Datenschutzbeauftragten des Bistums Trier empfehlen, die eigene Website vor dem Auslesen von KI-Systemen zu schützen. Wenn die Website diesbezüglich keinen ausdrücklichen Widerspruch erhält, sind KIs per Gesetzt berechtigt, eine Website auszulesen und mit deren Inhalte ihr Wissen zu trainieren. Beim so genannten Data-Mining handelt es sich um einen Vorgang, bei dem große Mengen von Texten und Daten in digitaler Form analysiert, extrahiert und verwertet werden, um zum Beispiel über das Erfassen von Mustern, Trends und Zusammenhängen Informationen zu gewinnen.

Die Rechtsabteilung des BGV empfiehlt folgenden Satz im Impressum einzubauen, wenn das Auslesen von KI-Systemen nicht gewünscht ist:

Vervielfältigungen eines Werkes aus der Website www.bistum-trier.de (hier Ihre Domain eintragen) für das Text und Data Mining und damit insbesondere für das Training einer Künstlichen Intelligenz bleiben ausdrücklich vorbehalten (§ 44 b Abs. 3 UrhG).

Mit diesem Text wird zum Ausdruck gebracht, dass die Inhalte auf der Website nicht ausgelesen werden sollen. Bitte beachten Sie, dass dies auf die Zukunft gerichtet gilt; Sie müssen damit rechnen, dass bisherige Inhalte bereits ausgelesen worden sind.

Zusätzlich prüfen wir aktuell mit unserer Agentur, ob wir auch weitere technische Vorkehrungen treffen können / sollten, um den Hinweis auch maschinenlesbar zu machen.