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So geht Pfarrbriefarbeit - Häufig gestellte Fragen

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Rund um die Pfarrbriefarbeit gibt es oft kleine und große Fragen. Vielen dieser Fragen sind wir in den vergangenen Jahren nachgegangen.

Weitere Fragen und weitere Antworten gibt es unter pfarrbriefservice.de. Hier eine Auswahl von uns:

Ihr Ansprechpartner

Stefan Schneider

Stefan Schneider

Interne Kommunikation im Bistum Trier, Redaktionsmitglied bei pfarrbriefservcie.de.

www.pfarrbriefservcie.de

Auch ein studierter „Profi“-Theologe staunt und grübelt ab und an, wenn er in Gottesdienstordnungen blättert. Da ist die Rede von SWA (Sechswochenamt), bvdN (bestellt von der Nachbarschaft) und StM (Stiftungsmesse), von LuV (Lebende und Verstorbene) oder schlicht von V (Verstorbener). Da tröstet es wenig, dass auch die protestantischen Kollegen mit AoA (Abendmahl ohne Alkohol) und Ws (Wochenschlussandacht) weitere Varianten einbringen. Deutschland liebt seine Abkürzungen.

Was ist, aus Sicht des Lesers, für eine Gottesdienstordnung sinnvoll und leserfreundlich? Aus der Sicht des Journalisten ist das ein Dilemma, denn dort gibt es zwei eherne Prinzipen, die sich mit Blick auf die Gottesdienstordnung in die Quere kommen:

  1. Meide jede Abkürzung, denn sie erzwingt beim Leser einen zusätzlichen Gedankenschritt. Um es etwas provokant zu formulieren: Je mehr ich beim Lesen denken muss, umso höher ist die Versuchung abzubrechen.
  2. Aber: Meide jede Wiederholung. Folgt ein Leser dem Text Zeile für Zeile und findet er dabei dieselben Formulierungen, verliert er leicht die Orientierung und muss neu ansetzen – oder aber, er bricht den Versuch ab.

Oft ist der Grund für die Verwendung einer Abkürzung nicht auf der Seite der Leser, sondern der Schreiber zu finden. LuV ist schlicht kürzer als „Lebende und Verstorbene“. Und wer schon mal versucht hat, zu den Hochfesten die Gottesdienste eines Wochenendes auf eine DIN A 5 Seite zu pressen, der weiß, dass jeder Buchstabe zählt. Zudem, das mag ein zweiter Grund für Abkürzungen sein, verschwinden die Namen, um die es doch eigentlich geht, zwischen den Wortungetümen. Abkürzungen, gerade weil man sie „überliest“, scheinen den Blick eben auf diese Namen zu öffnen. Einen dritten Grund mag es geben, den wohl keiner gerne zugibt: Spätestens beim dritten, getippten „bestellt vom Kirchenchor“ fängt es an zu nerven …

Auf der anderen Seite sind viele komplizierte Abkürzungen nur für regelmäßige Leser (oder Gottesdienstbesucher) übersetzbar. Alle anderen fangen an zu raten. Wenn aber der Pfarrbrief und die Gottesdienstordnung ein Leuchtturm dafür sein soll, wie ich in meiner Pfarrei Kommunikation und menschliches Miteinander verstanden haben möchte, dann doch sicher nicht als ein „Hier die Kerngemeinde, die es kapiert“ und dort „Der Rest, der es eh nicht versteht“. Auch ein Fremder sollte sich orientieren können.

 TIPP:

- So viel wie nötig, so wenig wie möglich – Wenn eine Formulierung in drei oder vier Wochen nur zwei- oder dreimal vorkommt, dann darf man sie nicht abkürzen, auch wenn sie lange und umständlich erscheint. Für die „Eheleute“ oder „Verstorbenen“ kann man indes eine Abkürzung nehmen (wobei ein simples V schon wieder problematisch ist, da man bei mehreren Verstorbenen auch mehrere „Vs“ machen müsste. Mögliche Alternativen sind: „Verst.“ oder – schlicht – ganz weglassen und nur den oder die Namen schreiben).

- Sollten weitere Abkürzungen (etwa für die Ortsteile) dazu kommen, kann einen kleine Legende für diese besonderen Abkürzungen sinnvoll sein.

- Normale deutsche Worte jenseits von festen Formulierungen und Floskeln sollten für Abkürzungen Tabu sein. Ein „normales“ und oder ein „normales“ der kann man ausschreiben, ohne dass es die Seite sprengt.

- Wenn man sich dann auf (wenige) Abkürzungen festgelegt hat, dann sollte man diese konstant verwenden und nicht noch innerhalb der Abkürzungen variieren.

Die Veröffentlichung von Altersjubiläen und Sakramentsspendungen im Pfarrbrief der Gemeinde war in letzter Zeit wieder mehrfach Gegenstand von Beschwerden der Betroffenen. So beschwerte sich eine Dame darüber, dass ihre Freunde und Bekannten durch die Veröffentlichung nun ihr wahres Alter erfahren haben. Andererseits beschweren sich auch Menschen, die in der Geburtstagsliste vergessen wurden. Eine für alle befriedigende Lösung wird es wohl kaum geben. Daher sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, was aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Die seelsorgerische Verantwortung bleibt davon unberührt.

1. Veröffentlichung von Geburtstagen

Bei der Veröffentlichung von Geburtstagen ist es in der Regel nicht möglich, die Betroffenen einzeln anzusprechen und deren Einwilligung einzuholen. Es ist auch noch immer so, dass der weit überwiegende Teil der Senioren Wert darauf legt, zu erfahren, dass die Gemeinde an ihrem Ehrentag an sie denkt und sie in ihre Gemeinschaft mit einbezieht. Dies umso mehr, als viele Senioren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Kirche kommen können und der Pfarrbrief oft den einzigen Kontakt mit der Gemeinde darstellt. Für diese Fälle hat sich daher die „Widerspruchslösung“ bewährt: Im Pfarrbrief ist einmal jährlich darauf hinzuweisen, dass die Veröffentlichung von Geburtstagen bestimmter Altersjahrgänge geplant sei. Diejenigen, die dieses nicht wünschen, werden gebeten, dem Pfarrbüro hierüber Mitteilung zu geben. Personen, die einer Veröffentlichung widersprochen haben, sind aus der Veröffentlichungsliste zu streichen. Der nachfolgende Text hat sich bewährt:

„Wir beabsichtigen, im Laufe des Jahres die Geburtstage der über 70-Jährigen im Pfarrbrief zu veröffentlichen. Betroffene, die dies nicht wünschen, sollten dem Pfarrbüro rechtzeitig vor dem Termin schriftlich oder telefonisch Bescheid geben.“

Die Veröffentlichung soll, wegen der damit verbundenen Gefahr der Begehung von Straftaten (z.B. Einbruchdiebstahl) und der Möglichkeit unerwünschter Werbung ohne Angabe der vollständigen Wohnanschrift erfolgen, also etwa in der folgenden Weise:

80 Jahre Margarethe Müller, Pastor-Schmitz-Weg

Der Wegfall der Hausnummer führt hier in der Regel schon zum gewünschten Erfolg.

Wichtig zu wissen: Keinesfalls dürfen Personen veröffentlicht werden, für die ein Sperrvermerk im Datensatz eingetragen ist! Sollten sie dennoch ausnahmsweise mit einbezogen werden, ist dies zuvor mit ihnen persönlich zu klären!

2. Veröffentlichung von Sakramentsspendungen und Altersjubiläen

Im Vorfeld von Sakramentsspendungen besteht ein intensiver Kontakt zwischen der Gemeinde und den Sakramentenempfängern bzw. ihren Sorgeberechtigten. So gehen der Spendung der Kommunion und der Firmung in der Regel länger dauernde Vorbereitungskurse voraus. Auch bei Taufen, Eheschließungen und Begräbnissen gibt es zuvor Gespräche mit den Betroffenen (Taufgespräch, Eheseminar, etc.). Bei dieser Gelegenheit können daher auch die Modalitäten einer Veröffentlichung / Bekanntgabe im Pfarrbrief mit den Beteiligten unmittelbar besprochen werden.

Eine „Widerspruchslösung“ wie bei der Veröffentlichung von Geburtstagen ist daher hier nicht ausreichend, da die Einwilligung der Betroffenen hier ohne weiteren Aufwand eingeholt werden kann. Bei einer der oben geschilderten Gelegenheiten sollte deshalb darauf hingewiesen werden, dass es in der Gemeinde üblich und auch aus theologischer Sicht wünschenswert bzw. notwendig sei, die Gemeinde über die geplante / erfolgte Sakramentsspendung zu informieren. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, in welcher Form dies geschieht. Von den Beteiligten hat dann jeder die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern. Will sich jemand tatsächlich ausschließen, muss dies allerdings respektiert werden. Die gleichen Grundsätze gelten auch für Ehejubilare (Silberne, Goldene Hochzeit). Hier wird eine Veröffentlichung ohnehin nur in Betracht kommen, wenn das Fest auch innerhalb der Kirche gefeiert wird.

3. Veröffentlichung / Bekanntgabe von Kirchenaustritten

Eine öffentliche Bekanntgabe von Kirchenaustritten durch Veröffentlichung im Pfarrbrief, Verlesung oder Aushang ist strikt unzulässig! Sie verletzt das verfassungsmäßig garantierte Recht der negativen Bekenntnisfreiheit. Es kann weder nach staatlichem Recht noch theologisch Aufgabe der Kirchengemeinde sein, Menschen als konfessionslos zu outen oder gar kirchliche Straftaten (Abfall vom Glauben) bekannt zu geben. Das seelsorgerische Gespräch im Einzelfall wird hierdurch nicht betroffen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Seelsorgers und seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob er hierüber das Gespräch mit dem Betroffenen selbst oder seinen engsten Angehörigen sucht.

4. Veröffentlichungen im Internet

a) Veröffentlichung des Pfarrbriefs im Internet

Soweit die Betroffenen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Pfarrbrief erteilt oder, im Falle der Altersjubiläen keinen Widerspruch hierzu erklärt haben, ist dieser Umstand nicht gleichbedeutend mit einer Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Daten im Internet! Abgesehen von der weltweiten Verbreitung sind auch die Gefahren einer Internetveröffentlichung ungleich höher einzuschätzen als bei Printmedien. Über die Suchfunktion von Google, Yahoo, Bing und anderen Suchmaschinen ist jeder jederzeit auffindbar. Wer  selbst seinen Namen einmal „gegoogelt“ hat, wird erstaunt sein, an wie vielen Stellen im Internet er gefunden wird. Auf diese Weise lassen sich oft umfangreiche Profile erstellen, die dem Betroffenen in vielfältiger Weise Schaden zufügen können. Eine Veröffentlichung der Seiten als Bilddatei (.gif, .jpg, etc.) mildert das Problem, ohne es vollständig zu beseitigen.

Wichtig zu wissen: Die Veröffentlichung von Alters-, Jubiläumsdaten und Sakramentsspendungen bedarf immer der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen.

b) Berichte von Gemeindefesten etc. mit Fotos im Internet

Vor einer Online-Veröffentlichung von Bildern von Gemeindemitgliedern, Besuchern und Mitarbeitern ist grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Dies gilt für die Einstellung von Fotos von Einzelpersonen und Gruppen ebenso wie für Fotos von Feiern und anderen Veranstaltungen.

Rechtsgrundlage sind die §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Hierin heißt es:

§ 22 Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 Ausnahmen zu § 22

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Von den Ausnahmetatbeständen kommen im kirchlichen Bereich nur die Ziffern 2 und 3 in Betracht. Aber selbst dann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist die Frage zu stellen, ob hierdurch ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Internet ein weltweites Kommunikationsmedium ist, das der Veröffentlichung eine wesentlich größere Verbreitung ermöglicht, als eine gedruckte Publikation. Zudem können Fotos, die in einfacher Form auf die Website gestellt werden, jederzeit heruntergeladen und mit Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitet und verändert werden. Die Betroffenen können also nicht mehr abschätzen, wer, wann, wie und bei welcher Gelegenheit von ihren Fotos Gebrauch macht oder sie gar zu völlig anderen Zwecken missbraucht. Daher ist für Bildveröffentlichungen im Internet in allen Fällen die Zustimmung der abgebildeten Personen erforderlich.

c) Sonderfall Kindergärten und Schulen

Auch Kindertagesstätten präsentieren sich zunehmend mit Fotos im Internet. Zu den oben beschriebenen Gefahren kommt hier hinzu, dass das Internet zunehmend auch zur Verbreitung von Kinderpornographie genutzt wird. Unabhängig vom Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände des § 23 KunstUrhG ist in diesen Fällen die Zustimmung der Sorgeberechtigten zwingend erforderlich. Die Erklärung ist schriftlich zu erteilen und muss sich jeweils auf den konkreten Einzelfall beziehen. Eine generelle Einwilligung im Aufnahmevertrag ist unzulässig und rechtlich unwirksam.

Wichtig zu wissen: Die Verbreitung von Bildern entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes kann gem. § 33 Abs. 1 KunstUrhG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Quelle: Merkblatt der Diözesandatenschutzbeauftragten der Erzbistümer Berlin und Hamburg, der Bistümer Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta.

Das Foto ist unscharf …
Um die „Bildschärfe“ zu bearbeiten brauchen Sie Profi-Programme, wie etwa Adobe Photoshop (und dort dann weiter unter „Filter“), aber auch da sind die Möglichkeiten sehr begrenzt: Was dem Bild an Daten fehlt, kann man später nicht mehr hinzufügen.

TIPP: Ändern Sie den Bildausschnitt (gehen Sie „näher ran“) – dadurch wird das Bild nicht schärfer, aber das, was Sie zeigen wollen, wird deutlicher. Wenn das Ausgangsbild zuvor nur fürs Internet verwendet wurde (dann hat es in der Regel eine Auflösung von etwa 72 dpi (dots per inch, also: Bildpunkte pro Fläche), ist das zum Drucken oft zu wenig (ideal sind 300 dpi). Versuchen Sie, das Original zu bekommen und dieses lieber sauber zu scannen oder aber mit einer Digitalkamera zu fotografieren. Das ist dann in der Regel immer noch besser als das Internet-Foto.

Dem Foto fehlen Kontraste (beim Kopieren bleibt ein „Grau in Grau“ übrig)
Mit dem Picture Manager können Sie auch die Kontraste bearbeiten (mit einem Profi-Programm gelingt dies besser durch die so genannte Tonwert-Korrektur). Aber Achtung: Durch das Bearbeiten reduzieren Sie Daten. Zudem besteht die Gefahr, dass statt eines „Grau in Grau“ später beim Druck nur ein „schwarz oder weiß“ herauskommt.
TIPP auch hier: Ändern Sie den Bildausschnitt (gehen Sie „näher ran“). Und wenn Sie Kontraste bearbeiten, lieber ein bisschen heller als zu dunkel.

Beim Gruppenfoto sind die Einzelnen nicht mehr zu erkennen
Verzichten Sie auf Beiwerk und reduzieren Sie das Bild auf die wesentlichen Aspekte (Kopf und Rumpf). Je nach Gruppengröße sollte man überlegen, ob man entweder ein radikales Querformat nimmt (nur die Köpfe …) oder aber Personen weglässt.

Wie bediene ist den Microsoft Picture Manager
Im Office-Paket ist in der Regel auch ein kleines Bildbearbeitungsprogramm dabei. Sie finden den Picture Manager normalerweise serienmäßig in Ihrem Microsoft-Office Paket (und dort etwas versteckt). Wenn Sie ein Bild bearbeiten wollen, dann öffnen Sie das Bild nicht mit dem üblichen Doppelklick, sondern mit einem einfachen Klick auf die rechte Maustaste. Dort werden Sie gefragt, mit welchem Programm Sie das Bild öffnen möchten. Hier können Sie jetzt den Picture-Manager aussuchen.
Der Picture-Manager bietet nur sehr wenige Bearbeitungsmöglichkeiten – diese reichen aber in der Regel oft aus: Größe verändern, ein Bild zuschneiden, Helligkeit und Kontrast. Mehr braucht man in 80 Prozent der Bildbearbeitungsfälle nicht. Wenn Sie übrigens das Bild nur in Schwarz-Weiß brauchen, dann können Sie dieses bei „Farbe“ einstellen, indem Sie die Sättigung auf „– 100“ herunter regeln.

Tipps für gute Pressefotos

  1. Das Bild sollte möglichst aktuell sein – außer es ist eine besondere, „historische" Aufnahme.
  2. Bilder haben eine Aussage, die zum dazugehörigen Text passen und diesen ergänzen muss.
  3. Statische Bilder (etwa eine Gruppe nebeneinander stehender Menschen) sind oft langweilig, auch in Fotos kann und darf Bewegung sein.
  4. Die Anzahl der fotografierten Personen sollte überschaubar bleiben, ab einem Dutzend wird es                  unübersichtlich.
  5. Um beim Erstellen des Pfarrbriefs behilflich zu sein, empfiehlt es sich, das jeweilige Motiv aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen, sowie (wenn möglich) im Hoch- und Querformat.
  6. Oft ist es beim besten Willen nicht möglich, alle Beteiligten oder die gesamte Szenerie auf ein Bild zu bringen. Die Lösung heißt „pars pro toto", ein Teil steht symbolisch fürs Ganze.
  7. Sofern es sich nicht um größere Gruppen handelt, muss der Fotograf Vor- und Zunamen aller abgelichteten Personen nennen.
  8. Es ist ebenfalls presserechtlich vorgeschrieben, den Namen des Fotografen zu nennen. Zusätze wie „Foto: privat" sind streng genommen unzulässig.
  9. Grundsätzlich darf man niemanden gegen seinen Willen fotografieren. Bilder dürfen nur mit Zustimmung des Abgebildeten verbreitet werden. Dies gilt nicht für „Personen der Zeitgeschichte“ wie Politiker oder Sportstars, doch auch hier müssen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde gewahrt bleiben. Kinder dürfen nur mit Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter abgelichtet werden.
  10. Wenn Sie Blitzlicht nutzen: Blitzen Sie indirekt (z.B. unter eine weiße Zimmerdecke).
  11. Fotografieren Sie viel – oft ergibt sich erst aus der Auswahl das geeignete Motiv.

Das Impressum als Herkunfts-Verzeichnis

Das deutsche Presserecht fordert von jedem Druckwerk ein Impressum. Darunter versteht man ein Herkunftsverzeichnis. Das Impressum muss Namen und Anschrift des Druckers und Verlegers enthalten. In der Regel sind beim Pfarrbrief Verleger und Herausgeber identisch. Da die meisten Pfarrbriefe periodische Druckwerke sind, muss auch der verantwortliche Redakteur oder die verantwortliche Redakteurin genannt werden. Es darf sich dabei nicht um einen vorgeschobenen Namen handeln. Dieser Verantwortliche steht dafür gerade, dass u. a. keine strafbaren Inhalte im Pfarrbrief verbreitet werden.

 

Beispiel: So könnte ein Impressum formuliert sein

Impressum

 

„Jakobus-Bote". Pfarrbrief der Pfarrgemeinde St. Jakobus, Neustadt

HerausgeberPfarrgemeinderat St. Jakobus, Neustadt

Redaktion: Matthias Griffel (verantwortlich), Petra Meier, Herbert Müller

Anschrift der Redaktion:
Kath. Pfarramt St. Jakobus
Hauptstr. 2
12345 Neustadt
Tel. 0 98 76 - 12 34

Anzeigen und DruckKath. Pfarramt St. Jakobus

Der „Jakobus-Bote" erscheint vierteljährlich und wird an katholische Haushalte kostenlos verteilt. Für unverlangt eingesandte Texte, Grafiken oder Fotos übernehmen wir keine Gewähr.

 

Im oben genannten Beispiel erscheint das Pfarramt als Drucker, da der Pfarrbrief selbst gedruckt wird. Wenn Sie Ihren Pfarrbrief in einer Druckerei herstellen lassen, muss an dieser Stelle Name und Anschrift der Druckerei stehen. Wenn Ihr Pfarrbrief Anzeigen enthält, muss der dafür Verantwortliche genannt werden. Finden sich in Ihrem Pfarrbrief Beilagen, z. B. aus den einzelnen Pfarrgemeinden eines Pfarrverbandes, müssen neben dem Verantwortlichen der Gesamtausgabe auch die Verantwortlichen für die Beilagen genannt werden.

Vetorecht des Verantwortlichen

Der verantwortliche Redakteur muss mindestens 21 Jahre alt sein und hat aufgrund der Rechtslage ein Vetorecht gegenüber den übrigen Redaktionsmitgliedern.

Man kennt es aus Tageszeitungen und natürlich auch aus dem Paulinus: Die Kinderseiten. Sie anzubieten und zu gestalten ist in der Regel kein pädagogisches Projekt, sondern der Versuch, junge Leser rechtzeitig an das eigene Blatt heranzuführen, als Abonnent von morgen. Warum also nicht das gleiche Ziel mit dem Pfarrbrief anstreben?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der einzelne Pfarrbrief ist ein Medium für viele Leser, und oft sind es zwei oder drei Generationen unter einem Dach, die ihn mindestens in die Hand nehmen, im besten Fall auch lesen. Informationen für die Jüngeren oder Jüngsten gehen dann vielleicht etwas unter, und so wie man die Ankündigungen regional aufgliedert, so kann man sie auch mit guten Gründen nach dem Alter differenzieren. Zudem täuscht oft das Bild einer alten Kirche. Es mögen die „mittleren Jahre“ fehlen, an jungen Aktiven bei den Messdienern, Pfadfindern, Jugendchören, Eine-Welt-Gruppen …, fehlt es selten. Es gibt also nicht nur die Leser, sondern auch die Produzenten von Terminen, Ereignissen und Nachrichten. Wenn es dann noch gelingt, diese zur aktiven Mitarbeit zu bewegen, indem sie Fotos schießen, kleine Texte schreiben …, dann wird der Pfarrbrief noch mehr zu einem Projekt der ganzen Gemeinde.

Das macht natürlich Arbeit. Es macht vor allem dann Arbeit, wenn es gut sein soll und die Kinderseite nicht aus einem beliebigen Kreuzworträtsel und einem beliebigen Messdiener-Witz bestehen soll. In der Regel muss doch auch ein Älterer mit ran, um anzuleiten, zu motivieren und die Ergebnisse einzusammeln. Denn – und das ist eine reale Gefahr – das Angebot für Kinder sollte, wenn die Zielgruppe ernst genommen werden soll, kindlich sein, aber nicht kindisch. Zudem ist es mit dem Gestalten einer Seite oft nicht getan, sondern daran anschließend muss die Frage beantwortet werden, wie der Leser zum Pfarrbrief kommt. Es sollte gut überlegt werden, ob die Auslage am Schriftenstand reicht – oder ob man nicht auch ein paar Exemplare in den Kindergarten, die Schule oder den Jugendclub bringt.

TIPP:

Wenn man denn will und kann, dann sollte man folgendes beherzigen ...

  1. Will ich eine allgemeine Kinderseite? Das ist eher für Fernstehende interessant, die einen ersten Einblick bekommen wollen. Oder will ich Seiten für bestimmte Gruppen, wie Messdiener, Kommunionkinder, Pfadfinder? Das kann zur Motivation und Gemeindeidentifikation schon bestehender Gruppen beitragen.
  2. Was will ich mit der Seite erreichen? Katechese? Das wird eher schwierig, weil dafür die personale Kommunikation unschlagbar ist. Wissensvermittlung? Das kann klappen und bietet den Reiz, auch spezifisches Wissen über die Pfarrei, ihre Kirche, ihren Heiligen etc. zu vermitteln. Identifikation aufbauen? Das gelingt, wenn ich es schaffe, Gruppen zur Mitarbeit zu bewegen.
  3. Gibt es schon publizistisch aktive Kinder? (eine Foto-AG, …?) Nutzen Sie bestehende Strukturen!
  4. Wenn Kinder mitmachen möchten, dann holen Sie sie bei ihren Ressourcen ab (und überlegen Sie vorher, wer den „Rest“ erledigt …).
  5. Gestalten Sie ein freundliches Umfeld, laden Sie zum Redaktionstreffen ins Pfarrbüro ein, nehmen Sie sich Zeit für Belobigung … und lassen Sie – auch wenn es manchmal in den Augen schmerzen mag – genug Freiheit bei der Gestaltung.

Die Druckerei wartet, der letzte Text ist noch nicht da, andere Arbeit gibt es zur Genüge – jetzt noch schnell den Pfarrbrief korrigieren und nach Fehlern absuchen. Wie soll das gehen? Lernen Sie es von den Profis. Auch ein Journalist, der täglich (möglichst) fehlerfreie Texte abliefern muss, arbeitet mit Tricks. Nutzen Sie dieses Wissen und sparen Sie Zeit und Nerven.

Schritt 1: Wenn Sie selbst den Text geschrieben haben

Bevor Sie einen Text aus der Hand geben, sollten Sie ihn auf folgende Punkte überprüfen:

1. Stimmt die Kernbotschaft mit der Struktur und dem Inhalt des Textes überein? (also: Versteht man, was Sie sagen wollen …?)

2. Haben Sie alle wichtigen Fakten verarbeitet? (Tipp: Vollständige Namen? Richtiges Datum, richtiger Ort?)

3. Was ist überflüssig? Alles, was Sie streichen können, ohne dass die Verständlichkeit leidet, sollte raus aus dem Text.

4. Steht im Text als Ganzes und in den einzelnen Absätzen jeweils das Wichtige vorn?

5. Passt der Schluss zum Anfang? Anfang und Ende sollten den Artikel wie eine Klammer zusammenhalten.

6. Lässt sich der Text gut lesen? Rhythmus und Lesetempo sind entscheidend für die Qualität. (Tipp: Lesen Sie sich den Text laut vor! An die Stellen, an denen Sie selbst noch „stolpern“, müssen Sie noch mal ran)

7. Haben Sie gute Formulierungen gefunden?

8. Lassen sich Wortwiederholungen vermeiden? (man „sagt“ etwas, aber vielleicht ist es auch ein betonen, andeuten, rufen, erklären, erläutern, predigen, …) Aber Vorsicht: Selbst kleine Unterschiede in der Bedeutung können den Sinn oder den „Tonfall“ verändern: Wer zum Beispiel ruft, der schreit nicht gleich. Und ob jemand etwas „bekommt“, oder ob es ihm „zuteil wird“, klingt ganz verschieden und wird wahrscheinlich nicht gleich gut den Ton treffen, den Ihr Text anschlägt.

9. Enthält Ihr Text Formulierungen im Passiv? Suchen Sie nach einem aktiven Ausdruck! (Tipp: Das menschliche Hirn sucht immer nach einem „Täter“, helfen Sie daher dem Leserhirn, indem Sie ihm deutlich sagen WER, WAS, WANN, WARUM getan hat).

10. Enthält Ihr Text Füllwörter und floskelhafte Adjektive? Streichen!

Schritt 1: Wenn Sie im eigenen oder fremden Text nach Fehlern suchen

1. Haben Sie den Text durch Absätze und Zwischenüberschriften aufgelockert? Absätze und Überschriften helfen dem Leser, aber auch dem Autor, seine Gedanken zu ordnen.

2. Leidet Ihr Text noch an Schachtel- und Bandwurmsätzen? Machen Sie zwei oder mehrere Sätze daraus.

3. Rechtschreib- und Grammatikfehler? Korrekturlesen ist mühsam, muss aber sein. Wie machen das die Profis?

4. Drei-Stifte-Tipp: Lesen Sie den zu korrigierenden Text dreimal und suchen Sie bei jedem Durchgang immer nur nach einer Sorte von Fehler (Kommata, Namen, ss oder ß, …). Bei einmaligem Lesen sieht man oft vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

5. Rückwärts: Lesen Sie den Text Satz für Satz (oder Abschnitt für Abschnitt) von hinten nach vorne. Wer selbst einen Text geschrieben hat, liest oft nicht mehr das, was vor ihm auf dem Papier steht, sondern das, was sein Hirn davon abgespeichert hat – man kann dann Fehler nicht mehr sehen. Brechen Sie diese Routine auf – etwa indem Sie von hinten nach vorne lesen.

6. Wenn möglich: Von jemandem gegenlesen lassen (auch wenn es Überwindung kostet …). Kaum eine Zeitung besitzt noch ein eigenes Korrektorat. Normalerweise werden die (fast) fertigen Seiten allen zugänglich ausgelegt und wechselseitig gegengelesen.

 

Lesetipps:

·  Wolf Schneider; Deutsch fürs Leben, Was die Schule zu lehren vergaß, Rowohlt-Verlag

·  Duden SMS, Rechtschreibung und Zeichensetzung (5. – 10. Klasse), Dudenverlag (nicht erschrecken! Auch auf dem Schreibtisch eines gelernten Journalisten werden Sie dieses Schülerheftchen finden weil es klein, kompakt, schnell verständlich ist)

Pfarrbriefmacherinnen und -macher stecken oft in einem Dilemma: Auf der einen Seite steht man bei jedem Arbeitsschritt unter einem oft enormen Zeitdruck, auf der anderen Seite ist das Material, das man für den Pfarrbrief verarbeiten soll, oft sehr unterschiedlich aufbereitet. Verschiedene Schriftarten und -größen, Block- oder Flattersatz, manches nur in Großbuchstaben, manches unterstrichen, und manches „irgendwie einfach anders“. In der Summe ist das entweder (positiv formuliert): Das Leben in seiner ganzen Vielfalt (präziser: „Kraut und Rüben“ …) oder aber: Jede Menge Formatierungsarbeit.

Um es auf den Punkt zu bringen: Diese Arbeit muss man sich machen. Denn eine uneinheitlich gestaltete Broschüre ist – und das ist kognitionswissenschaftlich belegt – schlechter zu lesen. Sie wirkt zudem unordentlich und ausladend. Wenn aber der Pfarrbrief (wie der Erst-Kontakt am Telefon, der Spruch auf dem Anrufbeantworter oder der Schaukasten) zeigen soll, wie die Gemeinde sich die Kommunikation mit den Anfragenden vorstellt, dann doch lieber einladend, wertschätzend – also ordentlich und aufgeräumt.

Eine wichtige Richtschnur kann ein Gestaltungshandbuch sein: Einmal in Ruhe zusammen gesetzt und aufgeschrieben, wie ein Pfarrbrief aussehen soll, und für lange Zeit muss man sich nicht mehr bei jeder Überschrift fragen, wie sie aussehen soll. Zudem kann man sich dann anhand dieses Gestaltungshandbuchs Vorlagen für Word oder Publisher erstellen, die einem dann viel Arbeit abnehmen.

Wie sieht ein Gestaltungshandbuch aus? Um zu beruhigen: Es ist KEIN Buch, sondern sollte auf einem DIN-A-Blatt zusammen gefasst sein. Generell sollte man (wie schon in einem vorherigen Tipp betont) sparsam formatieren: Wenige verschiedene Schriften, weniger zusätzliche Markierungen (kursiv oder fett oder unterstrichen oder versal …).

Ein freies Beispiel für ein Gestaltungshandbuch: 

 

Gestaltungshandbuch

 

Allgemein gilt:

· Fließtext: Times New Roman, normal, 12 pt, Blocksatz, Autor zum Ende mit eigener Zeile nennen

· Hauptüberschriften: Arial, fett, 18 pt, zweispaltig, linksbündig

· Normale Artikelüberschrift: Times New Roman, 16 pt, einspaltig und maximal zweizeilig, linksbündig

· Bilder: immer ein- oder zweispaltig, von rechts gedacht (entweder rechte Spalte oder doppelspaltig)

· Bildtext: Arial, fett, 12 pt, Blocksatz, maximal zweizeilig, mit Nennung des Fotografen (Foto: …)

· Seitentitel: Arial, 14 pt, kursiv, fett, linke Seite linksbündig, rechte Seite rechtsbündig (wenn erweitert werden muss, dann zur Mitte hin; äußerer Rand sollte fix bleiben)

· Seitenzahlen: Arial, 14 pt, fett, mittig

· Info-Kasten: Wie Fließtext, Hintergrund grau (RGB 204/204/204)

 

Seitenlayout

· Zweispaltig

· Wichtiges nach oben

 

Besonderheiten der Titelseite:

· Im Seitenkopf wird nur das Datum und die laufende Nummer geändert

· Hauptüberschrift im Bild und weiß, Arial, fett, 40 pt

· Teaser zum Schwerpunkt: Text im Bild, weiß, Arial, fett, 18 pt

 

Besonderheiten Schwerpunktthema:

· Immer mit großem zweispaltigem Bild

· Zitatkasten: Arial, 16 pt, fett, zentriert

 

Besonderheiten Gottesdienstordnung

· Eine Woche eine Seite

· Wochentag: Arial, 16 pt, normal

 

Für die Erweiterung auf 16 Seiten

· Seite 4 und 5 sowie die Seiten 8 und 9 (unten in der Anzeige der Doppelseiten) als „Duplizierte Seiten einfügen“

TIPP: Wenn Sie dann noch zwei oder drei Musterseiten dazulegen, haben Sie immer im Blick, wie Ihr Pfarrbrief idealerweise aussehen soll.

Noch ein TIPP: Geben Sie dieses Handbuch ruhig auch Ihren Autoren an die Hand – je genauer die sich schon an dem Gestaltungshandbuch orientieren, umso weniger Arbeit bleibt für Sie übrig.

 

Ein Pfarrbrief ist mehr als nur ein Weg, die Gemeinde über die Dinge des täglichen Gemeindelebens zu informieren. Es ist ein sichtbares Zeichen dafür, wie die Macher des Pfarrbriefs sich die Kommunikation in ihrer Pfarrei vorstellen – im besten Fall ehrlich, authentisch und einladend. Deutlich kann dies werden, wenn Leserinnen oder Leser selbst zu Wort kommen, sie zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Pfarrbriefs werden. Aber wie? Eine kleine Auswahl.

1. Leserbriefe: Meinungen gelten lassen
Belebend für den Pfarrbrief wirkt die Veröffentlichung von Leserbriefen. Von Zeitungen und Zeitschriften weiß man, dass die zugesandten Beiträge der Leser zu den meistgelesenen Texten gehören. Interessant sind Zuschriften zum einen, weil sie kontroverse Meinungen wiedergeben. Zum anderen stehen die Schreiber dieser Briefe den anderen Lesern nahe. Denn sie gehören ebenfalls zur Gruppe derjenigen, die das Pfarrblatt präsentiert bekommen. Zu jedem veröffentlichten Leserbrief gehört der Name des Schreibers, evtl. noch das Alter.

Wenn sich Leserbriefe in vielen Pfarrbriefen nicht finden, liegt es oft daran, dass die Redaktion keine Zusendungen erhält. Es ist nicht ganz leicht, ein solches Forum im Pfarrbrief zu installieren, denn oft kommen die Leser gar nicht darauf, selbst einen Leserbrief zu verfassen. Diese Rubrik braucht eine Initialzündung. Natürlich verbietet es sich von selbst, das Eis in solch einem Fall mit fingierten Leserbriefen zu brechen. Ehrlichkeit ist im Journalismus oberstes Gebot. Stattdessen können die Pfarrbrief-Macher ihre Leser im Pfarrbrief immer wieder bitten, sich in Form eines Leserbriefes zu äußern. Noch besser: Sie sprechen Menschen in der Gemeinde persönlich an und bitten sie, einmal einen Brief zu schreiben. Wenn die ersten Briefe veröffentlicht sind und der Pfarrbrief als Gesprächsforum akzeptiert ist, melden sich andere Leser von selbst zu Wort.

2. Fotogalerien
Ein gutes Bild sagt mehr als tausend Worte und wie in jeder anderen Zeitung so sind auch Bilderseiten in Pfarrbriefen oft echte „Hingucker“. Nutzen Sie dieses Potential und fordern Sie Ihre Leser auf, Ihnen Bilder zuzusenden. Dies kann geschehen entweder zu bestimmten Ereignissen, wie dem Pfarrfest, der Fronleichnams-Prozession, dem Gemeinde-Fasching etc. Oder aber Sie fragen nach Bildern zu bestimmten Themen: „Wo erlebe ich Erlösung“, „Wo zeigt mir Gott die Schönheit seiner Schöpfung“, „Barmherzigkeit“, „Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder“. So etwas lässt sich auch mit einem kleinen Wettbewerb verbinden. Bei diesem müssen keine teuren Preise ausgelobt werden – oft ist es ausreichend, Bilder und Namen zu nennen und mit den Bildern weiterzuarbeiten: Im Gottesdienst, in einer kleinen Ausstellung im Pfarrheim etc.

3. Gastbeiträge
Oft tauchen in Pfarrbriefen „immer dieselben Namen“ auf. Auch das kann man ändern. Zu bestimmten Anlässen (Hochfeste, Wallfahrten, Jubiläen …) oder bestimmten Themen (Erlösung, Gott in meinem Leben, Schöpfung bewahren …) finden sich sicher auch Autoren, die nicht unbedingt zur Kerngemeinde gehören müssen, die aber mit einem neuen Blickwinkel bereichernd und spannend sein können. Warum nicht mal den örtlichen Sparkassen-Chef fragen, wie er es mit dem Mammon hält? Oder den Bürgermeister nach seinen Weihnachtserinnerungen fragen?

4. Interviews
Interviews
 verleihen einem Pfarrbrief eine persönliche Note. Regelmäßig sollten sich Menschen aus der Gemeinde in solch einem Frage-und-Antwortspiel im Pfarrbrief äußern. Denn gerade diese journalistische Stilform wirkt sehr lebendig. In Interviewform kann sich nach und nach das Pfarrteam in der Gemeindepublikation vorstellen. Oder Mitglieder des neu gewählten Pfarrgemeinderats erzählen, wer sie sind und was sie in der Gemeinde bewegen möchten. Oder die Jugendlichen werden befragt, warum sie sich in der Kirchengemeinde engagieren. Interessante Themen bieten sich in Hülle und Fülle. Auch hier gilt wie schon beim Editorial: Am besten immer mit Foto. Damit der Leser den Eindruck bekommt, direkt von einer Person angesprochen zu werden. Beachten Sie aber, dass es in Deutschland üblich ist, dass einem Interviewten das Interview zum „freigeben“ vorgelegt werden sollte (Zeit einplanen!).

5. Mini-Interviews: Dem Leser auf den Mund sehen
Wem ein „großes“ Interview zu aufwändig erscheint, der kann mit Mini-Interviews anfangen. Eine (oder zwei) Fragen an verschiedene Menschen, und schon haben Sie eine lebendige Diskussion in Ihrem Pfarrbrief. Auch hier ist es natürlich gut, wenn es Fotos von den Befragten gibt.

Quelle: www.pfarrbriefservice.de

Alle Schriftarten lassen sich hinsichtlich der Serifen unterscheiden: Sie haben entweder keine (Bsp.: ARIAL oder VERDANA), angedeutete (Bsp.: ARNO PRO oder GARAMOND) oder volle Serifen (Bsp.: TIMES NEW ROMAN oder COURIER NEW). Als Serifen werden bei einer Schrift die geschwungenen oder rechteckigen Enden der Striche – auch Endstriche genannt – bezeichnet. Doch wann bietet sich welche Variante an?

Serifenlose Schriften – zu den bekanntesten zählt die Schriftart Arial – werden heute als besonders modern empfunden und deshalb zunehmend beliebter. Bei längeren Texten sind jedoch Serifenschriften wie die Times New Roman die günstigere Wahl, da sie besser lesbar sind. Das liegt daran, dass die Serifen das Auge entlang der Zeile führen. Außerdem führt die unterschiedliche Schriftstärke dazu, dass das Auge nicht so schnell ermüdet. Eine Ausnahme sind Texte, die bei Dunkelheit oder Unschärfe gelesen werden: Bei ihnen werden eher serifenlose Schriften verwendet, da sie bei schwierigen Umständen leichter zu entziffern sind. Das kann beispielsweise im Straßenverkehr der Fall sein. Schriften mit angedeuteten Serifen liegen in der Mitte: Sie verbinden die moderne Anmutung der serifenlosen Schriften mit einer guten Lesbarkeit. Ein Beispiel dafür ist die Schriftart Optima. Manche Schriften besitzen darüber hinaus besonders auffällige Serifen – zum Beispiel die Rockwell. Diese Schriften werden auch als serifenbetonte Schriften bezeichnet und vor allem als Stilmittel gebraucht.

 

TIPP:

  1. Wenn er nur gedruckt erscheint, bieten sich für den Pfarrbrief Schriften mit Serifen an (ohne Serifen ist aber auch nicht dramatisch!). Erscheint er auch auf einem Monitor, etwa im Internetauftritt der Pfarrei, sind Schriften ohne Serifen zu empfehlen (wegen der Auflösung auf einem Bildschirm).
  2. Generell sollten für einen Pfarrbrief ein oder zwei (maximal drei) Schriften als verbindlich festgelegt werden (etwa eine serifenlose Schrift für Überschriften und eine Schrift mit Serifen für den so genannten Fließtext): Mehr wirkt unübersichtlich, unordentlich und oft auch leseunfreundlich (das gilt im übrigen auch für die Formatierung, also die Größe, Farbe, Stellung der Buchstaben, etc.).
  3. Generell lieber Standard-Schriften verwenden (Arial, Times New Roman, Verdana, …). Sonderschriften bringen manchmal Komplikationen im Zusammenspiel mit anderen Computer-Programmen (sie werden etwa eventuell von dem E-Mail-Programm Outlook nicht korrekt wiedergegeben und teilweise zerstört oder lückenhaft weitergesendet, oder sie bringen die Druckerei ins Schwitzen …)

 

 

Kontrovers wird fast jede Pfarrbrief-Redaktion das Reizthema „Anzeigen im Pfarrbrief“ diskutieren.

Contra: Wer Werbung macht, will Geld verdienen. Wer aber Geld verdienen will, macht sich abhängig von dem, der Geld gibt. Und selbst wenn es die Redaktion wirklich nicht beeinflusst in der Wahl der Themen (und in der Auswahl der Bilder vom Pfarrfest – mit oder ohne den Sponsor?): Das große Pfund eines Pfarrbriefes ist nicht sein Layout, nicht die außergewöhnliche Qualität seiner Texte, sondern allein seine Glaubwürdigkeit, seine Ehrlichkeit, seine Unabhängigkeit. Deswegen gibt es in der TAZ keine Werbung und deswegen darf auch in den Pfarrbrief keine Werbung. Zudem fällt Werbung nicht vom Himmel: Es kostet viel Mühe, Anzeigenkunden zu gewinnen, zu verwalten und zu betreuen.

Pro: Jeder Pfarrbrief muss sich irgendwie finanzieren. Warum soll er dabei nicht so vorgehen, wie es jede andere Publikation macht? Anstatt die Kirchensteuermittel zu bemühen, kann der Pfarrbrief doch von ortsansässigen Unternehmen finanziert werden. Zunächst sollten dabei die Unternehmer als Inserenten gewonnen werden, die selbst auch zur Gemeinde gehören. Denn auch das prägt das lokale Gesicht einer Gemeinde und des Pfarrbriefes: In engem Kontakt mit der ortsansässigen Wirtschaft zu stehen. Sicherlich wird es immer Stimmen geben, die sich kritisch über Anzeigen im Pfarrbrief äußern. Doch langfristig kann es sich sogar als Plus für das Gemeindeblatt erweisen, wenn Anzeigen die lokale Verwurzelung der Publikation betonen.

Wenn man sich für Werbung entschieden hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Werbepartner im Pfarrbrief zu veröffentlichen:

1. Werbung mit einem prominenten Einzelsponsor

Suchen Sie eine prominente Firma oder Bank, die als alleiniger Werbepartner zum Beispiel eine ganzseitige Anzeige auf der Rückseite Ihrer Pfarrbriefausgabe schaltet. Durch die Exklusivität ist in diesem Fall eine höhere Summe für diese Anzeige zu erzielen wie im Falle von mehreren Anzeigen von verschiedenen Firmen. Die Rückseite ist nach der Titelseite die Seite mit dem höchsten Aufmerksamkeitswert im Heft. Das kann sich auch im Preis widerspiegeln. Vorteil für das Pfarrbriefteam: Der redaktionelle Teil bleibt frei von Werbeanzeigen.

2. Werbung mit mehreren Anzeigen im gesamten Spektrum des Pfarrbriefs

Sie bieten Firmen, Banken und weiteren für Sie interessanten Einrichtungen Werbeflächen in Ihrem Pfarrbrief zu einem fest vereinbarten Preis pro Ausgabe und Seitengröße an. Vorteil für das Pfarrbriefteam: Durch mehrere Firmen kann ggf. eine höhere Summe als Unterstützung erzielt werden. Nachteil für das Pfarrbriefteam: Der Pfarrbrief gewinnt in gewisser Weise "Festschrift-Charakter", weil Anzeigen und redaktionelle Beiträge nebeneinander stehen. Dies kann zum Teil dadurch vermieden werden, dass Anzeigen auf bestimmten Seiten gebündelt werden.

3. Werbung mit der Liste der guten Namen auf einer oder zwei Seiten

Sie bieten allen Firmen, Banken und weiteren für Sie interessanten Einrichtungen gegen Spende (ggf. mit Mindesthöhe) einen Platz in der „Liste der guten Namen“ an. Vorteil für das Pfarrbriefteam: Durch eine Vielzahl von Firmen kann ggf. eine hohe Summe als Unterstützung erzielt werden. Außerdem fällt der Druckpreis für die Werbefläche im Vergleich zum „Festschrift-Charakter“ gering aus. Vorteil für die Firmen: Alle können sich nach Kräften beteiligen und mit ihrem guten Namen werben. Dieses Modell kann auch auf Privatpersonen ausgeweitet werden.

Quelle: www.pfarrbriefservice.de

Im professionellen Journalismus ist das Interview eine Königsdisziplin. Aber keine Angst: Auch Amateure können mit ein bisschen Vorbereitung gute und interessante Interviews führen. Interviews wirken lebendig und können eine hervorragende Ergänzung zu einem Artikel sein. Auch ein Interview muss vorbereitet werden. Man muss mit demjenigen, den man interviewen möchte, einen Termin vereinbaren, man sollte sich vorher mögliche Fragen überlegen. Das Gespräch selbst dauert 20 bis 30 Minuten, das Ausschreiben und Formulieren dann nochmals eine halbe Stunde. Doch der Aufwand lohnt sich. Keine Darstellungsform kann so lebendig und nahe sein wie ein gutes Interview.

Was ist zu beachten:

· Reduzieren Sie das Material. Vor dem Interview können Sie ruhig mal alles notieren, was Sie gerne wissen möchten. Für das Interview selbst sollten Sie sich aber auf drei oder vier Kern-Fragen konzentrieren.

· Das Interview soll nicht Alles darstellen (biografische Daten gehören nicht in ein Interview, sondern in einen zusätzlichen Artikel), sondern nur der besondere, persönliche Blick des Interviewpartners zu einem Thema einfangen.

· Sie haben Ihre Fragen – schriftlich – dabei, sie sind aber kein sklavisches Konzept. Sie unterhalten sich frei. Bei Ihren Kernfragen dürfen Sie aber auch ruhig ein bisschen penetrant sein und nachbohren, bis Sie eine echte Antwort bekommen haben.

· Überlegen Sie sich eine Reihenfolge der Fragen und – wenn möglich – eine schöne Einstiegsfrage.

· Stellen Sie offene Fragen und vermeiden Sie geschlossene Fragen, auf die man nur mit Ja oder Nein antworten kann.

TIPP:

· Schaffen Sie feste Formate („Drei Fragen an …“), es spart Arbeit in der Planung und erleichtert das Überreden des Interviewpartners, wenn er das Format kennt.

· Ein Interview erscheint (fast) niemals so, wie es wörtlich gesagt wurde. Wenn Sie das Interview niederschreiben, müssen Sie die mündlichen Aussagen in Schriftdeutsch glätten. Dabei dürfen Sie ruhig raffen und zuspitzen, denn …

· … jedes Interview sollte dem Interviewpartner vor der Veröffentlichung vorgelegt und von diesem freigegeben werden.

· Sie können ruhig ein Diktiergerät zur Aufzeichnung nutzen. Dadurch haben Sie weniger Stress beim Fragen. Ich persönlich nehme nur in Ausnahmen und um mich bei wichtigen Themen abzusichern das Gespräch auf Band auf. Mit ein bisschen Übung kann man ein Interview direkt mitschreiben – kürzen und glätten müssen Sie eh.

· Wenn sich kein Termin findet, geht auch ein schriftliches Interview (oder per E-Mail). Warnen Sie aber dabei den Gesprächspartner vor, dass Sie eventuell seine Antworten kürzen (… denn in der Regel sind schriftliche Antworten immer zu lange …).

Mancher Zeitungsmacher ist sicher innerlich schon daran verzweifelt: Da schreibt man tolle und aufwändige Artikel – und die Leser suchen als erstes den Fortsetzungsroman und die Rätselseite. Machen Sie sich das für den Pfarrbrief zu Nutze. Denn auch mit einem Rätsel oder einem Quiz können Sie eine Geschichte erzählen und Menschen für Ihre Gemeinde interessieren.

Man mag einwenden, dass ein Quiz oder ein Rätsel zusätzliche Arbeit verursacht: Man muss sich „was ausdenken“, eventuell nach Preisen suchen oder fragen. Zudem gibt es immer dann, wenn es Gewinner gibt, natürlich auch Verlierer. Es gibt vielleicht auch den einen oder anderen „Puristen“, dem ein Nebeneinander von Gottesdienstordnung und gefälligem Spiel Unbehagen bereitet.

Für Quiz und Rätsel sprechen, bei aller Mühe, viele Vorteile. Es gibt wenige Elemente in Printprodukten, mit denen Sie Leser zum Mitmachen und Antworten motivieren können: Ein Quiz ist sicher eines davon. Zudem geht es für Sie bei einem Quiz nicht darum, viel Geld unter das Kirchenvolk zu werfen, sondern Wissen zu transportieren und den Lesern Punkte anzubieten, mit denen sie sich identifizieren können. Zudem kann man ein Rätsel oder ein Quiz immer auch in Verbindung zu anderen Kommunikationsangeboten, anderen Ereignissen setzen, etwa zum Pfarrfest oder zum Kirchenjahr, oder zu Jubiläen in der Pfarrei oder zu Spendenaufrufen.

TIPP:

· Achten Sie beim Rätsel und beim Quiz darauf, dass die Fragen regional und personal in der Pfarrei verankert sind: Berühmte Söhne und Töchter Ihrer Stadt, historische Wendepunkte, Bau- oder Kunstdenkmäler … das macht weniger Arbeit und schafft Identifikation (was Ihnen mit einem beliebigen Kreuzworträtsel niemals gelingt).

· Die Lösung sollte einfach zu finden sein, etwa per Google. Aus der Erfahrung heraus: Je witziger der Preis und je einfacher die Lösung, umso höher die Beteiligung.

· Suchen Sie Partner in Ihrer Nähe, die für eine Frage eintreten. Auf diesem Weg schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie zeigen die Vielfalt Ihrer Pfarreien, Sie binden andere in den Pfarrbrief mit ein, und Sie finden jemanden, der einen Preis stiften kann. Regelmäßiger Partnerwechsel erwünscht!

·  Kleine Preise! Und das konsequent, sonst verschrecken Sie mögliche Partner. Achten Sie lieber darauf, dass der Preis eine Besonderheit hat (und auch wieder ein bisschen von der Vielfalt in Ihrer Pfarrei zeigt: Karte für das Konzert des Kirchenchors, Führung in den Glockenturm, Einladung zum Essen, das vom Pfarrer zubereitet wird, ein Auszug aus der Gemeindechronik zum Geburtsjahr des Gewinners …).