Datenschutzerklärung:Umbenennung des Telemediengesetzes
Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten und löst das TMG (Telemediengesetz) und das NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ab. Zugleich benennt es das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) in das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz) um.
Statt „Telemediengesetz“ sollte in der Datenschutzerklärung ab sofort „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten“ (Langform) oder „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz" oder TDDDG (Kurzformen) stehen.
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