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Datenschutzerklärung:Umbenennung des Telemediengesetzes

In Ihrer Datenschutzerklärung muss das TTDSG in das TDDDG umbenannt werden.
Man sieht eine Statue von Justicia, die mit verbundenen Augen rechts und links die Waage hält
Datum:
28. Juni 2024
Von:
Katrin Feichtner

Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten und löst das TMG (Telemediengesetz) und das NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ab. Zugleich benennt es das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) in das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz) um.

Statt „Telemediengesetz“ sollte in der Datenschutzerklärung ab sofort „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten“ (Langform) oder „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz" oder TDDDG (Kurzformen) stehen.

Bitte beachten Sie, dass die Internet-Redaktion nur Hinweise aufgrund der Aussagen der Rechtsabteilung erteilt, jedoch selbst keine Rechtsberatung leisten kann. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten / Ihre Datenschutzbeauftragte.