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Zur Bewahrung der Schöpfung – Ökologische Leitlinien des Bistums Trier

I. Grundorientierung

Gott sah alles an, was er gemacht hatte. Es war sehr gut.

(Gen 1,31)

  1. Unsere Erde und das Leben auf ihr sind Gottes wundervolles Geschenk. Wir leben in Gottes guter Schöpfung.
    „Gott sah alles an, was er gemacht hatte. Es war sehr gut.“ (Gen 1,31).
  2. Wir sind durch Gott beauftragt, diese Schöpfung zu pflegen, zu bewahren, nachhaltig zu nutzen und dazu beizutragen, dass es in ihr gerecht und friedlich zugeht. Das gilt insbesondere im Wissen darum, dass wir Menschen auch diejenigen sind, die zerstörerisch mit unseren und den Lebensgrundlagen unserer Mitgeschöpfe umgehen.
  3. Dieser Aufgabe wollen wir uns auch im Bistum Trier stellen. Deshalb verpflichtet sich das Bistum Trier, sich für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen, damit die Lebensgrundlagen der gegenwärtig und zukünftig lebenden Menschen ebenso gesichert werden wie die der Mitgeschöpfe.
  4. Die Ökologischen Leitlinien sollen Orientierung geben. Sie anzuwenden und damit Schöpfungsverantwortung wahrzunehmen, gehört zu den Führungsaufgaben.
  5. Die hier vorliegende Neuformulierung der Ökologischen Leitlinien von 2004 (vgl. KA 2004 Nr. 111) ist Ausdruck des gewachsenen ökologischen Engagements im Bistum Trier. Sie wollen dazu beitragen, dieses Engagement im Bistum Trier weiter zu entwickeln.
  6. Die Ökologischen Leitlinien richten sich an alle in der Pastoral sowie in der Verwaltung im Bistum Trier mit seinen Pfarreien/Kirchengemeinden und Einrichtungen tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen.

II. Grundsätze

  1. Die Aufgabe, die Schöpfung zu bewahren, ist verknüpft mit dem Anliegen, sich für Gerechtigkeit und Frieden einzusetzen.
  2. Die Verantwortung für Gottes Schöpfung ist ein wichtiges Thema in Verkündigung, Gottesdienst und Diakonie. Jeder Christ und jede Christin soll dadurch ermutigt werden, diese Verantwortung auch annehmen und anwenden zu können.
  3. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sind übergreifende Aufgaben. Diese erfordern das Gespräch und Handeln in Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften, Dekanaten, im Bischöflichen Generalvikariat, in Gremien sowie in Verbänden, kirchlichen und karitativen Einrichtungen. Sie suchen vor Ort geeignete Kooperationen und entwickeln dazu Maßnahmen, bei deren Umsetzung sie durch das Bistum unterstützt werden können.
  4. Die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstseins für Haupt- und Ehrenamtliche wird durch geeignete Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt.
  5. Über die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze zum Schutz der Umwelt hinaus soll jeder und jede bestrebt sein, Belastungen der Umwelt zu verringern oder gänzlich zu vermeiden.

III. Handlungsfelder im Bistum Trier

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A. Allgemeine Handlungsfelder

1. Ökologische Bildung und Erziehung

Die Verantwortlichen in den kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen und den außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in den entsprechenden Verbänden sollen in der ökologischen Bildung und Erziehung Schwerpunkte setzen.

2. Globale Verantwortung

Das Bistum Trier weiß sich in einer globalen Verantwortung. Als Ausdruck dafür pflegt und unterstützt es verschiedene Partnerschaften. Mit der Partnerkirche in Bolivien unterstützt und initiiert es ökologisch nachhaltige Projekte.

3. Kooperation und Mitarbeit in Netzwerken

Eine aktive Mitwirkung von Haupt- und Ehrenamtlichen aus Kirchengemeinden, Verbänden und Einrichtungen in ökologischen Netzwerken sowie in ökologischen Aktionsbündnissen wird befürwortet.

4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit

Das Bistum nutzt Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie eigenes vorbildliches Handeln, um im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz gesellschaftlich wirksam zu werden.

B. Spezielle Handlungsfelder

1. Gebäude und Grundstücke

Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen umweltschonend und umweltverträglich durchgeführt werden. Lösungen über die geltenden Standards hinaus sollen gesucht werden. An erster Stelle steht hierbei die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Der schonende Umgang mit Boden und Naturgütern soll bei der Verpachtung von Kirchengrundstücken vertraglich festgehalten werden.

2. Pflanzen, Tiere und Boden

Im Hinblick auf Artenschutz und Artenvielfalt sollen kircheneigene Gebäude und Grundstücke Lebensmöglichkeiten für gefährdete Pflanzen und Tiere bieten. Die Versiegelung von Bodenflächen soll vermieden bzw. rückgängig gemacht und der Baumbestand erhalten werden.

3. Beschaffung und Infrastruktur

Im Beschaffungswesen sind über die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinaus die Grundsätze der Umweltfreundlichkeit sowie der Nachhaltigkeit und des Fairen Handels zu berücksichtigen.

4. Energie und Wasser

Zum Schutz der Biosphäre sind alle natürlichen Ressourcen mit größtmöglicher Effizienz einzusetzen. Insbesondere ist der Verbrauch von Energie und Wasser zu reduzieren. Ökologisch sinnvolle erneuerbare Energiequellen (z.B. Wind, Sonne, Wasser und Biomasse) sollen zur Erzeugung bzw. Nutzung von Strom und Wärme bevorzugt eingesetzt werden. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist ein vorrangiges Ziel.

5. Abfall

Die Erzeugung von Abfall ist zu vermeiden. Wo Abfall entsteht, ist auf eine umweltverträgliche Verwertung und Entsorgung zu achten in der Reihenfolge: Recycling vor energetischer Verwertung vor Beseitigung.

6. Transport und Verkehr

Zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, des Schadstoffausstoßes und der Lärmerzeugung sind öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder bei geeigneten Entfernungen dem motorisierten Individualverkehr vorzuziehen.

IV. Maßnahmen und Projekte

  1. Das Bistum fördert ökologische Projekte nach seiner Projektrichtlinie (KA 2012 Nr. 133).
  2. Das Bistum stellt einen Klimafonds zur Verfügung, aus dem ökologisch sinnvolle Maßnahmen bezuschusst werden können (vgl. KA 2017 Nr. 30).
  3. Das Bistum sorgt für einen bistumsweiten Erfahrungsaustausch und stellt Möglichkeiten zur Weiterbildung bereit.
  4. Das Bistum legt in der Regel jährlich einen Energie- und Umweltbericht vor, auf dessen Grundlage verbindliche Umwelt- und Klimaschutzziele festgelegt werden.
  5. Das Bistum schreibt regelmäßig einen Wettbewerb zur Bewahrung der Schöpfung aus.

V. Bistumskommission für Umweltfragen

Das Bistum hat die Diözesane Kommission für Umweltfragen (DKU) eingerichtet. Sie unterstützt und berät den Bischof in Fragen der Bewahrung der Schöpfung sowie der Umsetzung der ökologischen Leitlinien.

Die bzw. der Vorsitzende wird vom Bischof ernannt.

Ihre Mitglieder werden aus kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen oder Verbänden durch den Generalvikar berufen (vgl. KA 1991 Nr. 113).

VI. Evaluation

Das Bistum Trier evaluiert die Umsetzung der Leitlinien alle drei Jahre. Zugrunde liegt eine entsprechende Verfahrensanweisung zur Umsetzung der Ökologischen Leitlinien.

VII. Inkrafttreten

Vorliegende Leitlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Trier, den 23. Januar 2017

Dr. Ulrich Graf von Plettenberg

Bischöflicher Generalvikar

Handlungsanweisungen zu den Ökologischen Leitlinie

Diese Handlungsanweisungen wurden am 15. Januar 2019 von der Bistumsleitung zur Kenntnis genommen und jetzt als Broschüre veröffentlicht. Sie beschreiben die Umsetzung der ökologischen Leitlinien des Bistums Trier. Das Bistum verfolgt mit der Umsetzung der ökologischen Leitlinien folgende Ziele: Förderung von schöpfungsverantwortlichem Handeln, das Bistum Trier als Leit- und Vorbildfunktion, das Erkennen nachhaltiger Einsparpotenziale und die Verbesserung der eigenen Umweltleistung, die Beachtung von gesundheitserhaltenden und –fördernden Maßnahmen und die Schonung von Ressourcen.

Grünes Blatt