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Energie-Controlling

Blick an einen Holztisch. Man sieht die Hände mehrerer Menschen

Energie-Controlling ist das Zusammenspiel von Erfasssung und Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten sowie dem Ziehen der richtigen Schlüsse und Einheiten der richtigen Maßnahmen.


Vorteile eines fortlaufenden Energie-Controlling

  • Sie können zeitnah mit der fortlaufenden Kontrolle des Verbrauchs für Heizung, Strom und Wasser energetische Schwachstellen feststellen und beheben.
  • Sie erhalten wichtige Informationen als Entscheidungsgrundlage, um energetische Maßnahmen umzusetzen.
  • Sie können zeitnah die Erfolge getroffener Maßnahmen überprüfen.

Erfassung der Verbrauchsdaten

Voraussetzung für ein erfolgreiches Energie-Controlling ist es ...

  • dass die Energie-Beauftragten zunächst für jedes Gebäude eine Übersicht der Zähler für Heizung, Strom und Wasser erstellen,
  • dass die Energie-Beauftragten oder von ihnen beauftragte Personen die Zählerstände einmal im Monat - möglichst zu einem festen Termin - ablesen. In Schulen, Bildungshäusern und Verwaltungsgebäuden mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, empfiehlt es sich, die Zählerstände in kürzeren Abständen (wöchentlich oder 14-tägig) abzulesen,
  • dass die Verbrauchsdaten in die für die Energiebeauftragten entwickelte Datenbank eingetragen werden. Weitere Informationen hierzu werden den Energie-Beauftragten im Rahmen ihrer Schulung von der Klimainitiative zur Verfügung gestellt oder können bei der Klimainitiative sowie der Arge Solar e.V. angefragt werden.

Weitergabe der Ergebnisse und Handlungskosequenzen

Ein Energie-Controlling kann nur erfolgreich sein, wenn die Informationen weitergegeben und gegebenenfalls Konsequenzen gezogen werden.
Der oder die Energie-Beauftragte informiert über die Ergebnisse der Auswertung …

  • den Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat bzw. den Pfarreienrat und die Verbandsvertretung
  • die Schulleitung
  • die Leitung der Kindertagesstätte
  • den Hausmeister
  • den Erfasser der Daten (falls er die Erfassung nicht selbst gemacht hat). Er bespricht mit den Verantwortlichen mögliche Handlungskonsequenzen und achtet auf die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen