Zum Inhalt springen

Musik bei kirchlichen Feiern - Information zu Gema und anderen Rechtsfragen

Aktueller Hinweis (1. Juni 2024)

Leider konnte nach Auslaufen des Pauschalvertrages zwischen der Gema und dem VDD derzeit keine vertragliche Einigung gefunden werden. Nach aktuellem Stand sind daher derzeit ausschließlich gottesdienstliche Veranstaltungen ( Eucharistiefeiern, Wortgottesdienste, Sakramente etc.) rahmenvertraglich abgedeckt. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz oder in dem im Amtsblatt erschienenen Artikel vom 1. Juni 2024. Über den Fortlauf der Verhandlungen werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

So erreichen Sie uns:

Lukas Bodenstein

Lukas Bodenstein

Referat Medienkompetenz
Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2
54290 Trier

Rechte einholen bei Krippenspielen

mick-haupt-OTdIOU_pRiM-unsplash

Bezüglich der urheberrechtlichen Relevanz der Aufführung von Krippenspielen oder anderen "szenischen" Aufführungen, wie Singspiele oder Kindermusicals in Schulen oder Kirchen sind weder die VG Musikedition  noch die GEMA zuständig, sodass die Pauschalverträge des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition keine Befreiung von der Genehmigungspflicht für solche Aufführungen vorsehen können. Aus diesem Grund sind die Aufführungsrechte beim jeweiligen Rechteinhaber vor der Aufführung einzuholen.

Einige Verlage haben jedoch die VG Musikedition mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Zu diesen Verlagen gehören:

  • Strube Verlag,
  • Bärenreiter Verlag,
  • Musikverlag Dr. J. Butz,
  • Edition Seebär Musik Stephen Janetzko,
  • Verlag Merseburger Berlin GmbH,
  • Musica aetema,
  • Musikverlag Hayo e.K.,
  • Feedback Musikverlag
  • Bellmann Musik e.K
  • RPA Verlag GmbH
  • Notenwerkstatt! Martin Schlu.

 

Vorgehen zum Einholen von Genehmigungen zur Aufführung von Krippenspielen

Für die Einholung einer Genehmigung kann das auf der Homepage der VG Musikedition eingestellte Formular zur "Mitteilung der Aufführung" genutzt werden.

Der ausgefüllte Bogen ist zur Meldung an die VG Musikedition zu senden. Informationen über die Höhe der Vergütungssätze sind ebenfalls diesem Bogen zu entnehmen. Stammen die Inhalte, die für eine Aufführung genutzt werden sollen, von anderen, als von den oben gelisteten Verlagen, ist bei diesen Verlagen direkt die erforderliche Genehmigung einzuholen.

Die erforderliche  Genehmigung ist stets vor der Aufführung beim jeweiligen Rechteinhaber einzuholen. Erhält die VG Musikedition eine Aufführungsmitteilung erst nach der Aufführung, ist sie berechtigt, die doppelte Vergütung zu berechnen.