Für die Einholung einer Genehmigung kann das auf der Homepage der VG Musikedition eingestellte Formular zur "Mitteilung der Aufführung" genutzt werden.
Der ausgefüllte Bogen ist zur Meldung an die VG Musikedition zu senden. Informationen über die Höhe der Vergütungssätze sind ebenfalls diesem Bogen zu entnehmen. Stammen die Inhalte, die für eine Aufführung genutzt werden sollen, von anderen, als von den oben gelisteten Verlagen, ist bei diesen Verlagen direkt die erforderliche Genehmigung einzuholen.
Die erforderliche Genehmigung ist stets vor der Aufführung beim jeweiligen Rechteinhaber einzuholen. Erhält die VG Musikedition eine Aufführungsmitteilung erst nach der Aufführung, ist sie berechtigt, die doppelte Vergütung zu berechnen.