Das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, katholisch.de, hat auf dieser Seite Informationen zum Streamen (nicht nur) von Gottesdiensten zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Live-Streams können unter Umständen unter den Rundfunkbegriff fallen und brauchen dann eine Erlaubnis (Lizenz) der für das Bundesland zuständigen Landesmedienanstalt.
Die meisten Gottesdienststreams dürften - nach unserer Einschätzung - erlaubnisfrei sein, dann muss man nichts unternehmen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter, dies - ggf. mit Unterstützung der zuständigen Landesmedienanstalt - zu prüfen.
Sollte der Stream dann also unter den Rundfunkbegriff fallen, gilt bis auf weiteres ein einfaches Anmeldeverfahren – dazu finden Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung der Landesmedienanstalten vom 21. April 2020 mit Link zum entsprechenden Merkblatt (über die zuständigen Landesmedienanstalten). Man braucht im Moment also kein Lizenzverfahren, man teilt der Landesmedienanstalt einfach entsprechende Angaben mit.
Das vereinfachte Verfahren kann „im Einzelfall auch auf Live-Streaming von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten sowie Bildungsangeboten bis auf Weiteres weiter angewendet werden“, siehe hier.
Die Anmeldung richtet man an die jeweilige Landesmedienanstalt, die auch Auskunft bei Fragen und Unklarheiten gibt.
Für das Bistum Trier sind relevant:
- Rheinland-Pfalz: „medienanstalt rlp LMK“ https://www.lmk-online.de/
- Saarland: „Landesmedienanstalt Saarland LMS“ https://www.lmsaar.de/
Einen Hinweis der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie hier und als Meldebogen zur Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten.