Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2024 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf
Samstag/Sonntag, den 27./28. Januar 2024 festgelegt.
Dieser Wahltermin bezieht sich nur auf diejenigen neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden, in denen aufgrund örtlicher Entscheidung der derzeit amtierende Pfarreienrat nicht den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat bilden soll. (Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt; 167. Jahrgang; Ausgabe 2; 1. Februar 2023)
*je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat