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Allgemeine Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderats Wahlen 2025

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den allgemeinen Wahltermin für die Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Samstag/Sonntag, den 8./9. November 2025 festgelegt.

Je nach örtlicher Entscheidung wird ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gewählt.

 

Hinweise für Fusionspfarreien 2024 und 2025

Für die am 01.01.2024 und am 01.01.2025 neu errichteten Pfarreien, die bereits ihre pastoralen Räte neu wählen werden, bzw. gewählt haben, besteht hinsichtlich der oben genannten Wahl (8./9. November 2025) folgende Option:

- Da die restliche Amtszeit der im Februar gewählten Pfarrgeminderäte weniger als zwei Jahre beträgt, kann der Bischof gemäß § 27 (5) PGR-O auf Antrag der Räte, die Amtszeit bis zur übernächsten Wahl verlängern. Somit entfiele eine erneute Wahl im Herbst 2025. 

- Im Falle einer Wahl eines Kirchengemeinderates könnte dieser einen Antrag auf Dispens stellen, um von der Pflicht § 4 (5) KGR-O zur erneuten Wahl zum nächsten allgemeinen Wahltermin (Herbst 2025) entbunden zu werden. 

Die hiervon betroffenen Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften werden über diese Möglichkeiten separat informiert. 

 

 

Fusionspfarreien

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Wahlen 2026 in den Fusionspfarreien

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2026 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 7./8. Februar 2026 festgelegt.

Die am 8./9. November 2025 stattfindende allgemeine Wahl der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte wird in den Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften, die zum 1. Januar 2026 fusionieren, nicht durchgeführt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte in den noch bestehenden Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

 

Trier, den 23. Dezember 2024

Das Bischöfliche Generalvikariat

 

Veröffentlichung im Kichlichen Amtsblatt 169. Jahrgang, Ausgabe 2, 1. Februar 2025

Neue Ordnungen für Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier

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In diesem Jahr wird es eine neue Pfarrgemeinderatsordnung, sowie eine neue Pfarrgemeinderats-Wahlordnung und eine neue Pfarrgemeinderats-Geschäftsordnung geben. Diese werden rechtzeitig zu den Wahlvorbereitungen veröffentlicht. 

In Kraft treten werden die Ordnungen voraussichtlich zu folgenden Terminen:

  • 01.05.2025 - Pfarrgemeinderats-Wahlordnung
  • 01.11.2025 - Pfarrgemeinderats-Ordnung 
  • 01.11.2025 - Pfarrgemeinderats-Geschäftsordnung

 

Ab Anfang April werden die neuen Ordnungen hier veröffentlicht. 

Weitere Infos

Häufige Fragen zu den Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen 2025

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den allgemeinen Wahltermin für die Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Samstag/Sonntag, den 8./9. November 2025 festgelegt.

Je nach örtlicher Entscheidung wird ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gewählt.

Ja, wenn die Wahl länger als zwei Jahr zurück liegt, muss die Wahl stattfinden. 

§27 (5) PGR-O

Ja, wenn die Wahl länger als zwei Jahr zurück liegt, muss die Wahl stattfinden. 

§27 (5) PGR-O

Nein, wenn die Wahl weniger als zwei Jahr zurück liegt, kann ein Antrag auf auf Verlängerung der Amtszeit bis zur übernächsten Wahl (voraussichtlich 2029) gestellt werden.  

 

Rechtsgrundlage hierfür sind die  §27 (5) PGR-O und § 2 (5) PGR-WO.

 

Einen Musterantrag finden Sie voraussichtlich ab Februar 2025 hier

Nein, wenn die Wahl weniger als zwei Jahr zurück liegt, kann ein Antrag auf auf Verlängerung der Amtszeit bis zur übernächsten Wahl (voraussichtlich 2029) gestellt werden.  

 

Rechtsgrundlage hierfür sind die  §27 (5) PGR-O und § 2 (5) PGR-WO.

 

Einen Musterantrag finden Sie voraussichtlich ab Februar 2025 hier

Nein. Der amtierende Pfarrgemeinde-/Kirchengemeinderat ist bis zum Ablauf des 31.12.2025 im Amt. Der Wahltermin für die Wahl des ersten gemeinsamen Pfarrgemeinde-/Kirchengemeinderats (je nach örtlicher Entscheidung) ist von Bischof Dr. Stephan Ackermann auf Samstag/Sonntag 7./8. Februar 2026 festgelegt worden. 

Neue Ordnungen für Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier

In diesem Jahr wird es eine neue Pfarrgemeinderatsordnung geben. Diese wird rechtzeitig zu den Wahlvorbereitungen für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen im November 2025 veröffentlicht. 

In Kraft treten wird die Ordnung voraussichtlich zu folgendem Termin: 01.11.2025

 
Ab Anfang April finden Sie die neuen Ordnungen hier zum download. 

Neue Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier

In diesem Jahr wird es eine neue Pfarrgemeinderats-Wahlordnung geben. Diese wird rechtzeitig zu den Wahlvorbereitungen für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen im November 2025 veröffentlicht. 

In Kraft treten wird die Ordnung voraussichtlich zu folgendem Termin: 01.05.2025

 
Ab Anfang April finden Sie die neuen Ordnungen hier zum download. 

Neue Geschäftsordnungen für Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier

In diesem Jahr wird es eine neue Geschäftsordnung für Pfarrgemeinderäte geben. Diese wird rechtzeitig zu den Wahlvorbereitungen für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen im November 2025 veröffentlicht. 

In Kraft treten wird die Geschäftsordnung für Pfarrgemeinderäte voraussichtlich zu folgendem Termin: 01.11.2025

 
Ab Anfang April finden Sie die neuen Ordnungen hier zum download. 
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