Zusammenarbeit von PGR und Verwaltungsrat
Beide Gremien haben je eigene und eigenständige Aufgaben wahrzunehmen. Diese Rechte und Pflichten sind in den jeweiligen Gesetzen und Ordnungen geregelt.
Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Dies soll jedoch unter Beachtung der pastoralen Vorgaben des Pfarrgemeinderates geschehen. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass das Vermögen der Pfarrei und ihrem Auftrag dient.
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat Frauen und Männer in den Verwaltungsrat wählt, die die Kompetenzen haben, das Kirchenvermögen zu verwalten; zugleich sollen sie aber auch die pastoralen Aufgaben im Blick haben.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ausreichende Information zwischen den beiden Gremien ist nötig. Um diese strukturell zu gewährleisten, sieht die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte vor, dass ein/e Vertreter/in des Verwaltungsrates an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teilnimmt. Ebenso nimmt ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates an den Sitzungen des Verwaltungsrates beratend teil.