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Verwaltungsratswahlen

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Formularblock

In diesem Formularblock finden Sie alle wichtigen Informationen und Vordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Verwaltungsratswahl in Ihrer Pfarrei ohne Datumsangaben. So haben Sie die Möglichkeit die Daten für Ihre Gegebenheiten zu individualisieren, da es keinen einheitlichen Wahltermin gibt. 

Wahlordnung Verwaltungsratswahlen

Die Wahlordnung für die Verwaltungsräte finden Sie in unserem Downloadbereich. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter raete@bistum-trier.de oder (0651) 7105 183 zur Verfügung.

Ordnung Verwaltungsrat und Verbandsvertretung

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die beiden Räte. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter raete@bistum-trier.de oder (0651) 7105 183 zur Verfügung.

 

Werbematerialien

Bei Bedarf können Sie sich dieser Plakate für die Verwaltungsratswahlen in Ihrer Pfarrei bedienen.

Plakat 1

Plakat 2

Bitte passen Sie die Felder "Datum", "Pfarrei-Name" und "Kontaktadresse Wahlausschuss" entsprechend an.

Information zu den Verwaltungsratswahlen im Frühjahr 2025

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Diejenigen Pfarreien, welche zum 01.01.2025 neu errichtet wurden und in Folge dessen im Frühjahr 2025 einen neuen Verwaltungsrat wählen oder gewählt haben, können mit einem Antrag Dispens von den Bestimmungen des § 7 Abs.1 Satz 1, § 7 Abs 2 Sätze 1 und 2 KVVG und § 1 a) der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier, bei Herrn Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg beantragen.

Damit würde eine Amtszeitverlängerung für die im Frühjahr 2025 neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder beantragt und die Amtszeit bis zum übernächsten Wahltermin (voraussichtlich 2029) verlängert. 


Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen zu den Verwaltungsratswahlen

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Ja. Sie müssen im Zuge des Allgemeinen Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im Bistum Trier am 8./9. November 2025 einen neuen Veraltungsrat wählen.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Der nächste Termin für die Verwaltungsratswahlen im Bistum Trier ist in Folge des Wahltermins für die Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte im November 2025. Drei Monate nach erstmaligem Zusammenkommen des neu gewählten Pfarrgemeinderats muss eine Verwaltungsratswahl stattfinden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Dispens von den Bestimmungen des § 7 Abs.1 Satz 1, § 7 Abs 2 Sätze 1 und 2 KVVG und § 1 a) der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier, bei Herrn Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg zu stellen. Damit würde eine Amtszeitverlängerung für die im Frühjahr 2025 neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder beantragt und die Amtszeit bis zum übernächsten Wahltermin (voraussichtlich 2029) verlängert.