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Akteneinsicht

Im Bistum Trier besteht die Möglichkeit für Betroffene von sexuellem Missbrauch und Dritten, Einsicht in Personal- und Sachakten sowie eine Auskunft aus Personal- und Sachakten zu erhalten. Geregelt ist dieser Vorgang in der „Richtlinie Akteneinsicht“. Im „Leitfaden Akteneinsicht“ erfahren Sie, wie der Prozess vonstatten geht. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Kontakt

Man sieht eine Frau mit langen blonden Haaren, die in die Kamera lächelt

Dr. Katharina Rauchenecker

Interventionsbeauftragte