Im Bistum Trier besteht die Möglichkeit für Betroffene von sexuellem Missbrauch und Dritten, Einsicht in Personal- und Sachakten sowie eine Auskunft aus Personal- und Sachakten zu erhalten. Geregelt ist dieser Vorgang in der „Richtlinie Akteneinsicht“. Im „Leitfaden Akteneinsicht“ erfahren Sie, wie der Prozess vonstatten geht. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
Akteneinsicht
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Dr. Katharina Rauchenecker
Interventionsbeauftragte