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Betroffenenbeirat im Bistum Trier

Trierer Impuls (30.11.2022)

Die Mitglieder des Betroffenenbeirates für den Verantwortungsbereich des Bistums Trier (BBBT), richten sich mit dem folgenden Aufruf an den Verband der Diözesen und an die Bischofskonferenz in Deutschland:

"Wir fordern alle Bistümer in Deutschland dazu auf, Betroffene von sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt in deren Selbstorganisation personell, organisatorisch, finanziell und legislativ angemessen zu unterstützen und über diese Unterstützung regelmäßig öffentlich zu berichten."

Trierer Impuls - Wortlaut

Wir, die Mitglieder des Betroffenenbeirates für den Verantwortungsbereich des Bistums Trier (BBBT), richten uns mit dem folgenden Aufruf an den Verband der Diözesen und an die Bischofskonferenz in Deutschland:

Wir fordern alle Bistümer in Deutschland dazu auf, Betroffene von sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt in deren Selbstorganisation personell, organisatorisch, finanziell und legislativ angemessen zu unterstützen und über diese Unterstützung regelmäßig öffentlich zu berichten.

Nach wie vor sehen wir in Deutschland Bistümer, in denen Betroffene noch keine strukturell verankerte Stimme im obigen Sinne haben. Wir halten dies für einen erheblichen Mangel, der rasch beseitigt werden muss.

Die Selbstorganisation der Betroffenen als partizipatives Gremium auf Augenhöhe kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgreich sein – hier sind nach unserer Auffassung keine allgemeingültigen Wege und Methoden vorgezeichnet. Unverzichtbar ist u.E. jedoch eine gesicherte und relevante Mitwirkung bei kirchlichen Präventions-, Aufarbeitungs- und Entschädigungsmaßnahmen.

Wir im  BBBT  haben beispielsweise durch die Kirche verbriefte Mitwirkungs - und Initiativrechte, zudem ist eine breite kirchliche Unterstützung satzungsseitig geregelt.

Seit ca. 18 Monaten konnten wir auf dieser Grundlage in unterschiedlichen Gremien (Beraterstab des Bischofs, Unabhängige Aufarbeitungskommission) gestaltend kooperieren und vor allem in den Bereichen Aufarbeitung, Entschädigung und Prävention relevante Impulse setzen. Unter Anderem wurden und werden so wissenschaftliche  Projekte  wie  z.B.  das  „Albertinum-Projekt“  begleitet und die anschließende Entschädigung wesentlich mitgestaltet. Auch in zahlreichen Gesprächen mit anderen Betroffenen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern konnten wir direkte Hilfen leisten bzw. anderweitige Unterstützungen vermitteln.

Trotz der Einbindung in Kirchenrecht arbeiten wir beim BBBT unabhängig und unterliegen keinerlei Weisung. Bisweilen hinderliche Beschränkungen sind uns nur durch die (gewollte) Ehrenamtlichkeit unserer Tätigkeit gesetzt. Gerade als selbst Betroffene arbeiten wir streng vertraulich und geben anfallende personenbezogene Daten grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Betroffenen in deren Interesse weiter.

Trotz unserer Gewaltvorerfahrungen mit der Institution Kirche setzen wir in unserer Arbeit mit deren jetzigen Vertretern auf gegenseitiges Vertrauen, eine klare, transparente Sprache sowie auf Kooperation und Bereitschaft zum Pragmatismus. Auf dieser Grundlage konnten wir im Interesse von Betroffenen bisher ganz überwiegend positive Erfahrungen sammeln.

Diese positiven Erfahrungen motivieren uns zu unserem Aufruf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter BBBT@posteo.de zur Verfügung. Nähere Informationen zu unserer Satzung, unserer Geschäftsordnung und zu unserem Gremium allgemein finden Sie auf dieser Seite.

November 2022

Die Mitglieder des Beirats

Für die Dauer von drei Jahren (bis 2024) gehören dem Betroffenenbeirat an:

  • Werner Baulig
  • Dr. Uwe Christoffer
  • Werner Huffer-Kilian
  • Prof. Dr. Eric Mührel
  • Dr. Karl-Horst Wirz

 

Kontakt

Mailkontakt: BBBT@posteo.de

Telefon: (W.Baulig / Anrufbeantworter): 0385/716425

Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.

Überlegungen zu einer Spiritualität für Betroffene sexueller Gewalt (31.08.2023)

Der Europarat hat 2015 den 18. November zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ erklärt, um das Bewusstsein für alle Formen sexueller Gewalt und die schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechte von Kindern zu steigern. Papst Franziskus regte an, den 18.11. zum Gebetstag für Betroffene zu begehen. Die katholische Kirche eröffnet damit einen Raum, in dem an Betroffene sexueller Gewalt gedacht und für sie gebetet wird. Kann auch mit Betroffenen gebetet werden oder eine spirituelle Form, etwa ein Gottesdienst zum Thema, von ihnen gestaltet werden? Allgemein gefragt: Wie könnte eine Spiritualität für Betroffene aussehen? Wie ist sie theologisch denkbar? Ein Beitrag von Dr. Uwe Christoffer, Mitglied im Betroffenenbeirat.

Der Betroffenenbeirat

Im Bistum Trier soll eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit des Bistums im Bereich von Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck wird ein Betroffenenbeirat eingerichtet. Die angestrebte Zusammenarbeit erfolgt in dem Bewusstsein, dass auch im Bistum Trier viele Personen großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben.

Dem Betroffenenbeirat sollen fünf Mitglieder angehören. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung.

Der Beirat tagt mehrmals, mindestens aber zweimal im Jahr in Trier. Sollte sich jenseits der vorgesehenen Sitzungsabfolge die Notwendigkeit einer Stellungnahme ergeben, kann der Beirat auch über die regulären Sitzungen hinaus zur Beratung einberufen werden.

Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich. 

Der Beirat kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.

Der Betroffenenrat erhält auf Wunsch administrative Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch das Bischöfliche Generalvikariat.

Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention.

Der Betroffenenbeirat als Expertengremium begleitet die Arbeit des Bistums Trier im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. Der Beirat ist Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander. Er steht im Austausch mit dem bischöflichen Beraterstab (Aktualisiert 1. Oktober 2020)

Bei der Zusammensetzung des Betroffenenbeirats sollen unterschiedliche Kontexte berücksichtigt werden, in denen Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben. Dazu gehören institutionelle, geografische und zeitliche Faktoren.

Die Möglichkeit zur Interessenbekundung ist für alle Personen gegeben,

  • an denen in ihrer Kindheit, als Jugendliche oder als Schutzbefohlene sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen oder Vertretern der katholischen Kirche im Bistum Trier verübt wurde,
  • die heute im Bistum Trier wohnen und an denen sexualisierte Gewalt durch Vertreterinnen oder Vertreter der katholischen Kirche verübt wurde.

Für die Mitarbeit im Betroffenenbeirat notwendig ist die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement im Rahmen des genannten Zeitraums, zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Arbeit des Bistums Trier und seiner Vertreterinnen und Vertreter sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen in Trier.

Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat liegt bei 18 Jahren.

Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium. Es setzt sich zusammen aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bischofs, einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Fachpraxis und einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Wissenschaft.
Die Mitglieder des Gremiums werden auf der Internetseite des Bistums veröffentlicht.
Entsprechend der Kriterien in Ziffer III. sichtet das Auswahlgremium die eingegangenen Interessensbekundungen und lädt Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein.

Die Auswahlgespräche werden in Trier geführt. Die Teilnehmenden erhalten vorher Informationen über die Personen, die das Gespräch führen werden.

Das Auswahlgremium schlägt im Anschluss an die Gespräche dem Bischof fünf Personen als Mitglieder des Betroffenenbeirats vor. Der Bischof beruft diese für eine Amtszeit von drei Jahren.

P.I.A. - Prävention, Intervention und Aufarbeitung

man sieht das umfangreiche Organigramm zu Prävention und Intervention
Organigramm Prävention - Intervention - Aufarbeitung - PIA - Stand November 23

Hintergrundinfo

Das Auswahlgremium für den Betroffenenbeirat im Bistum Trier hat am 21. Januar 2021 einen Einblick in seine Arbeit gegeben und die Kritierien für die Auswahlgespräche für den Betroffenenbeirat veröffentlicht. 

Die Auswahlgespräche haben (inzwischen) geführt:

  • Dorothee Lappehsen-Lengler, Dipl.-Psychologin, von 2010 - 2012 fachliche Leitung der Hotline der Bischofskonferenz für Opfer sexuellen Missbrauchs, Vertreterin des Bistums Trier im Auswahlgremium 
  • Johannes Norpoth, Bistum Essen, 53 Jahre, verheiratet, zwei (studierende) Kinder, Diplom-Sozialwissenschaftler, Betroffener sexualisierter Gewalt, Mitglied im Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz, zuletzt auch Mitglied der Steuerungsgruppe im Projekt des Bistums Essen im Nachgang zur MHG-Studie
  • Udo Weber, psychologischer Psychotherapeut in eigener Praxis, langjähriger Leiter der Beratungsstelle PHOENIX in Saarbrücken in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, einer Beratungsstelle für Jungen, männliche Jugendliche und männliche junge Erwachsene bis 21 Jahren, die von sexueller Gewalt betroffen sind

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. Oktober 2020 eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte veröffentlicht. Sie geht zurück auf die am 22. Juni 2020 zwischen dem Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Mehr lesen auf der Seite der Bischofskonferenz)

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig (damals Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.

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