Wenn sexualisierte Gewalt von Klerikern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche im Bistum Trier verübt wird, dann ist das eine Gewalttat gegen Anvertraute und eine Verletzung des Vertrauens, das in sie gesetzt wird. Die Verantwortlichen im Bistum Trier stehen in der Pflicht, zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen auch dann gegen solches Verhalten vorzugehen, wenn es unterhalb der Straffälligkeit bleibt. Wie das Bistum Trier mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und andere Mitarbeitende im Bereich von Kirche und Caritas umgeht, beschäftigt viele Katholikinnen und Katholiken und andere Menschen in unserem Bistum. Hauptamtliche, aber auch neben- und ehrenamtlich Tätige werden immer wieder auf diese Sachverhalte angesprochen.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuell geltenden Vorgehensweisen der Verantwortlichen des Bistums. Das Vorgehen wird kontinuierlich überprüft und verbessert.
Wichtig ist zunächst, dass alle Bereiche des kirchlichen Lebens in unserem Bistum im Blick sind. Das sind neben den Pfarreien mit ihren vielfältigen Angeboten z. B. auch die Schulen und Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft oder die zahlreichen caritativen Dienste und Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Altenhilfe, die von katholischen Einrichtungsträgern im Bistum verantwortet werden.
Die hier aufgelisteten „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) sollen Ihnen helfen, sich einen Eindruck zu verschaffen. Wenn Ihnen beim Lesen Dinge, Ungereimtheiten oder Aspekte auffallen oder Sie konkrete Fragestellungen oder Ideen zur Thematik haben, dann melden Sie uns das doch bitte zurück.
Diese ausdrückliche Bitte richte ich besonders auch an die Menschen, die von Missbrauch betroffen waren und sind und für die diese Zusammenstellung sicherlich nicht ausreichend genug das wiedergibt, was sie sich wünschen. Melden Sie Ihre Erwartungen, Enttäuschungen und Hinweise bitte auch zurück.
Dr. Stephan Ackermann
Bischof von Trier