Jede im kirchlichen Dienst stehende Person sowie alle ehrenamtlich Tätigen sind verpflichtet, Hinweise auf das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs oder einer strafbaren Handlung zu melden. Trotz guter Präventionsarbeit kann nicht gänzlich verhindert werden, dass Menschen sexualisierte Gewalt ausüben. Gute Prävention kann auch bewirken, dass eine Tat schneller entdeckt wird. Der Interventionsplan ist deshalb, auch wenn in Ihrer Einrichtung noch kein Fall bekannt ist, ein notwendiger Baustein.
Eine frühzeitige und schnelle Hilfe verbessert die Heilungschancen. Aus Fehlern müssen wir lernen. Eine solche Fehlerkultur erfordert ein offenes Umgehen mit dem schmerzlichen Scheitern, das jedes Delikt sexualisierter Gewalt beinhaltet.