Nach der Satzung des Kirchensteuerrates sind je fünf Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums von den Verwaltungsräten (bzw. Kirchengemeinderäten) auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften zu wählen und werden vom Bischof berufen. Was der Kirchensteuerrat leistet und wie er gewählt wird, erfahren Sie hier:
Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in den grundlegenden Haushalts- und Finanzfragen. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Vorbereitung und die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes für das Bistums Trier. Außerdem setzt der Rat die „Hebesätze“ für die Kirchensteuer fest, bestimmt also, wieviel Prozent z. B. der Einkommenssteuer als Kirchensteuer zu zahlen sind; er beschließt die Haushaltsrechnung und befindet über die Entlastung der Finanzverwaltung.
Der Kirchensteuerrat wurde zuletzt 2022 gewählt. Seine Amtsdauer endet voraussichtlich 2027.
Dem Kirchensteuerrat gehören mit Stimmrecht an Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg als Vorsitzender, der Finanzdirektor Manfred Wagner als stellvertretender Vorsitzender, fünf amtierende Pfarrer, je fünf gewählte Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums und zwei Mitglieder des Diözesanpastoralrats. Ohne Stimmrecht gehören dem Kirchensteuerrat als beratende Mitglieder bis zu zwei weitere Mitglieder an, die der Bischof beruft.