Der Bischöfliche Generalvikar hat kraft Amtes und nach Maßgabe des Bischofs die „ausführende Gewalt“ im Bistum. Er leitet das Bistum im Bereich der Verwaltung. Seine Amtszeit endet mit der Amtszeit des jeweiligen Bischofs. Mehr Hintergründe zum Amt eines Generalvikars finden Sie auf den Internetseiten von katholisch.de
Seit dem 19. September 2016 ist Dr. Ulrich Graf von Plettenberg als Generalvikar das "alter ego" (das "zweite Ich") des Bischofs. Er ist "Moderator der Kurie"; zugleich ist er bevollmächtigt für alle Verwaltungsakte, für die nach dem Kirchenrecht "das bischöfliche Spezialmandat erforderlich" ist. Nicht zuletzt ist der Generalvikar "Chef" des Bischöflichen Generalvikariats.
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg übernimmt außerdem die Aufgaben des Bischofsvikars für den Visitationsbezirk Saarbrücken.
Der Stellvertreter des Generalvikars ist Monsignore Ottmar Dillenburg.