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Der Finanzausschuss des Bistums

Die Aufgaben des gem. Canon 492 § 1 CIC (Gesetzbuch des Kirchenrechts) zu bildenden Vermögensverwaltungsrates übt im Bistum Trier der Diözesanrat gemeinsam mit seinem Finanzausschuss aus. Bis Oktober 2024 wurde diese Aufgabe durch den Kirchensteuerrat ausgeübt.

Über den Finanzausschuss

Man sieht einen Wegweiser der in verschiedene Richtungen zeigt Man sieht einen Wegweiser der in verschiedene Richtungen zeigt

Der Diözesanrat bildet aus der Mitte seiner Mitglieder und aus weiteren Fachleuten einen ständigen Ausschuss für Finanzfragen (Finanzausschuss). 

Aufgaben:

Der Finanzausschuss berät alle Themen mit finanziellen Konsequenzen und erstellt in diesen Fragen Beratungsvorlagen für den Diözesanrat. 

Er nimmt wenigstens alle vier Monate die Controllingberichte der Fachabteilung zur Umsetzung des Haushaltsplanes entgegen. 

Er prüft den vorgelegten Haushaltsplan die Rechnungslegung und die Ergebnisse der Jahresrechnung und spricht dem Diözesanrat gegenüber Empfehlungen zur weiteren Beschlussfassung aus. 


Dem Finanzausschuss gehören an: 

  • neun stimmberechtigte Mitglieder aus den Vertretungen der Verbandsvertretungen im Diözesanrat, 
  • drei stimmberechtigte Mitglieder, die nicht in einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, aus den Vertretungen des Katholikenrats im Diözesanrat.
  • die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Finanzen und Controlling,
  • die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Seelsorge und Kirchenentwicklung oder des Bereichs Kinder, Jugend und Bildung,
  • die Leitende Direktorin oder der Leitende Direktor des BGV,
  • bis zu drei weitere, auf Vorschlag des Finanzausschusses durch den Vorstand des Diözesanrats zu berufende Personen, die nicht Mitglieder des Diözesanrats sein müssen.

Übergangszeit bis 31.12.2026

Bis zum Ablauf der laufenden Amtszeit des Kirchensteuerrates am 31. Dezember 2026 bilden die Mitglieder des Kirchensteuerrates den Finanzausschuss. Für den Rest der Amtszeit des ersten Diözesanrats ist der Finanzausschuss gem. der Ordnung des Diözesanrats zu bilden.

Mitglieder

  • Leitender Direktor Andreas Trogsch als Vorsitzender und 
  • Finanzdirektor Manfred Wagner als stellvertretender Vorsitzender
    sowie die Pfarrer
  • Peter Dörrenbächer (Neuwied-Engers),
  • Stefan Dumont (Boppard),
  • Axel Feldmann (Nohfelden),
  • Dr. Frank Kleinjohann (Saarbrücken) und
  • Ralf Willmes (Mehring).

Als Laienmitglieder wurden gewählt

  • Ursula Grober (Koblenz),
  • Silvia Honerbach (Hoffeld),
  • Dr. Alexander Saftig (Kottenheim), 
  • Aron Waldforst (Oberwesel-Langscheid), 
  • Peter Edlinger (Saarbrücken),
  • Stephan Kindler (Bad Breisig)
  • Manfred Michler (Saarlouis),
  • Elmar Schneider (Neunkirchen),
  • Manfred Stegmann (Perl),
  • Heike Grüneisen (Saarlouis),
  • Klaus Robert Braus (Gondenbrett), 
  • Peter Brosius (Ayl),
  • Stefan Metzen (Kyllburg),
  • Helmut Sicken (Dreis-Brück) und
  • Daniela Werland (Zeltingen-Rachtig).

Vom Diözesan-Pastoralrat entsandt sind

  • Dr. Elfriede Franz (Bingen am Rhein-Bingerbrück) und
  • Johanna Schalz (Dudeldorf-Ordorf ).