Die Aufgaben des gem. Canon 492 § 1 CIC (Gesetzbuch des Kirchenrechts) zu bildenden Vermögensverwaltungsrates übt im Bistum Trier der Diözesanrat gemeinsam mit seinem Finanzausschuss aus. Bis Oktober 2024 wurde diese Aufgabe durch den Kirchensteuerrat ausgeübt.
Der Finanzausschuss des Bistums
Über den Finanzausschuss


Der Diözesanrat bildet aus der Mitte seiner Mitglieder und aus weiteren Fachleuten einen ständigen Ausschuss für Finanzfragen (Finanzausschuss).
Aufgaben:
Der Finanzausschuss berät alle Themen mit finanziellen Konsequenzen und erstellt in diesen Fragen Beratungsvorlagen für den Diözesanrat.
Er nimmt wenigstens alle vier Monate die Controllingberichte der Fachabteilung zur Umsetzung des Haushaltsplanes entgegen.
Er prüft den vorgelegten Haushaltsplan die Rechnungslegung und die Ergebnisse der Jahresrechnung und spricht dem Diözesanrat gegenüber Empfehlungen zur weiteren Beschlussfassung aus.
Dem Finanzausschuss gehören an:
- neun stimmberechtigte Mitglieder aus den Vertretungen der Verbandsvertretungen im Diözesanrat,
- drei stimmberechtigte Mitglieder, die nicht in einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, aus den Vertretungen des Katholikenrats im Diözesanrat.
- die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Finanzen und Controlling,
- die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Seelsorge und Kirchenentwicklung oder des Bereichs Kinder, Jugend und Bildung,
- die Leitende Direktorin oder der Leitende Direktor des BGV,
- bis zu drei weitere, auf Vorschlag des Finanzausschusses durch den Vorstand des Diözesanrats zu berufende Personen, die nicht Mitglieder des Diözesanrats sein müssen.
Übergangszeit bis 31.12.2026
Bis zum Ablauf der laufenden Amtszeit des Kirchensteuerrates am 31. Dezember 2026 bilden die Mitglieder des Kirchensteuerrates den Finanzausschuss. Für den Rest der Amtszeit des ersten Diözesanrats ist der Finanzausschuss gem. der Ordnung des Diözesanrats zu bilden.