Das gesamte kirchliche Leben im Bistum Trier zu fördern und das synodale Prinzip auf diözesaner Ebene konkret umzusetzen: Das ist das erste Ziel des Diözesanrats im Bistum Trier, der sich am 16. November 2024 erstmals konstituiert hat. Im Kirchlichen Amtsblatt vom 1. Juni 2024 hat Bischof Stephan Ackermann das Gesetz zur Einrichtung des neuen Gremiums veröffentlicht.
In der Präambel der Ordnung heißt es: „Die Kirche ist eine vom Heiligen Geist geleitete Gemeinschaft, in der alle Getauften entsprechend ihrer je spezifischen Verantwortung an der Verwirklichung des kirchlichen Sendungsauftrags mitwirken können und dazu ihre Charismen einsetzen.“ Die Diözesansynode 2013 bis 2016 habe als wesentliches Ergebnis festgehalten, dass das synodale Prinzip die Kirche im Bistum Trier auf allen Ebenen prägen soll. Das bedeute, dass „die als hierarchische Gemeinschaft verfasste Kirche anerkennt, dass sie zur Erfüllung ihres Auftrags auf die Beteiligung vieler angewiesen ist“. Diese Beteiligung geschieht durch Teilhabe an der gemeinsamen Willensbildung und Entscheidungsfindung als Mitverantwortung und Mitbestimmung. Der Diözesanrat ist somit ein Instrument zur Umsetzung des synodalen Prinzips im Bistum Trier.