Wir haben eine interne Meldestelle mit Zugang über bistum-trier.hintbox.de eingerichtet. Damit setzen wir die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) um. Das Gesetz hat zum Ziel, hinweisgebende Personen sowie sie unterstützenden Personen, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden oder missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen aufdecken, vor Repressalien und Benachteiligung zu schützen. Zudem geht es uns auch um den Schutz unseres Bistums mit sämtlichen Einrichtungen, selbständigen Körperschaften sowie Unternehmen vor einem Reputationsverlust und wirtschaftliche Schäden durch rechtswidrige Handlungen.
Diese Information zeigt auf, wann, unter welchen Voraussetzungen und durch welche Maßnahmen hinweisgebende Personen bei der Meldung von Verstößen geschützt sind. Sie soll Mitarbeitende (Hauptamtliche sowie Ehrenamtliche), die einen Hinweis abgeben wollen, informieren und dazu ermutigen, Fehlverhalten intern zu melden.
In Folge des im Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) möchten wir im Folgenden wesentliche Informationen zur Umsetzung im Bistum Trier bereitstellen.