Über jede und jeden sind fast überall auf der Welt Daten gespeichert. Auch die katholische Kirche im Bistum Trier benötigt Daten, auch persönliche Daten, damit sie ihre Arbeit tun und damit ihrem Auftrag gerecht werden kann. Dabei nehmen die Kirche im Bistum Trier und die Bistumsverwaltung den Schutz Ihrer Daten sehr ernst; die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist uns ein großes Anliegen.
Ziel und erklärter Schutzzweck ist, die und den Einzelne/n davor zu schützen, dass sie oder er durch den Umgang mit den jeweiligen personenbezogenen Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) im eigenen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Rechtsgrundlage dafür ist die das Kirchliche Datenschutz-Gesetz (KDG - seit dem 24. Mai 2018). Die Bekanntmachung erfolgte im Kirchlichen Amtsblatt (KA 2018 Nr. 65). Zum 01.03.2019 trat die neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgte im Kirchlichen Amtsblatt (KA 2019 Nr. 9).