Die Kirche und das kirchliche Recht kennen bereits seit dem Vierten Laterankonzil im Jahre 1215 die ersten ausdrücklichen Datenschutzbestimmungen: Damals wurde das Seelsorge- und Beichtgeheimnis im damaligen Kirchenrecht beschrieben und verankert.
1983 hat die katholische Kirche mit dem neuen Kirchenrecht CIC auch ein Fundamentalrecht auf Datenschutz geschaffen. Zu den anerkannten Rechten gehört seitdem auch der Schutz der Intimsphäre. Can. 220 CIC lautet: „Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen.“ Darum ist das Recht auf Datenschutz ein Teil unserer christlichen Werte-Ordnung.