Gemäß Kirchlichem Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici = CIC) can. 482 ist die Kanzlei die zentrale Verwaltungsstelle der Bischöflichen Kurie. Sie ist für die Ausfertigung, Aufbewahrung und Herausgabe, Dokumentation und Archivierung des anfallenden kirchlichen Schriftgutes (in analoger wie digitaler Form) zuständig. Aus diesem Grunde ergibt sich ein zentrales Informationsmanagement, das von der zweckdienlichen Aufbereitung einzelner Informationen und Daten bis zur allgemeinen amtlichen Publikation im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums reicht, im Einzelnen wie folgt:
- Schriftgutverwaltung (Verwaltung, Ordnung, Sicherung und Bereitstellung des Schriftgutes der Bischöflichen Behörde)
- Kirchliches Meldewesen im Bistum Trier (Meldung über kirchliche Amtshandlungen wie Taufe, Trauungen, Sterbefälle, Kirchenaustritte, Wiedereintritte, Übertritte)
- Kirchliches Amtsblatt
- Personalschematismus und Anschriftenverzeichnis
- Rechtsdokumentation
- Kirchliche Statistik