Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit
Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus.
§26 Abs. 1 S. 1 MAVO Bistum Trier verpflichtet “Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen”. Was genau bedeutet das? Inwieweit geht diese Verpflichtung über die des § 2 BetrVG hinaus? Und wie wirkt sie sich auf beiden Seiten in der Bearbeitung der täglichen Aufgaben aus?
Diese Fragen will das Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung beantworten und damit die MAVen, insbesondere erstmals gewählte, darin unterstützen, den richtigen Maßstab zu finden für die Ausübung und Wahrnehmung der gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Die Anmeldefrist endet am 08.10.2025.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.