Tandemschulung für Dienstgebervertreter*innen und MAVen der gleichen Einrichtung:Gemeinsam die MAVO kennenlernen und anwenden können
In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertreter*innen und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!
„Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier). Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und gemeinsames Verantworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstgemeinschaft oftmals jedoch als eine Herausforderung dar.
Mit diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen lernen. Entsprechend werden die Vorschriften in der MAVO für die Amtsführung und die Beteiligungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert.
Themen:
- Der Dritte Weg – Das Arbeitsrecht der Kirche und seine Grundlagen
- Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse als Basis des Arbeitsrechts der katholischen Kirche
- AVR bzw. KAVO – Kirchlicher Tarifvertrag?
- Die MAVO als gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit
- Amts- und Geschäftsführung der MAV: §§ 21-25 MAVO
- Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und der MAV
- Allgemeine Aufgaben der MAV nach § 26 MAVO
- Anhörung, Mitberatung, Vorschlagrecht, Zustimmungsrechte: §§ 29-36 MAVO
- Antragsrecht, Dienstvereinbarung: §§ 37-38 MAVO
Die Anmeldefrist endet am 29.05.2025.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.